E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Recht - 250.000 Euro Bußgeld für Stromanbieter
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

250.000 Euro Bußgeld für Stromanbieter

Ungefragt am Telefon Strom- und Gasverträge anzubieten, kann teuer werden. Gegen den Energielieferanten Mivolta hat die Bundesnetzagentur jetzt ein Bußgeld von 250.000 Euro verhängt.
Auf dem Energiemarkt tummeln sich offenbar immer mehr Firmen, die auf aggressiven Vertrieb setzen und dabei die gültigen Spielregeln missachten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt wegen unerlaubter Telefonwerbung eine der höchsten möglichen Geldbußen verhängt. 250.000 Euro soll die Firma Mivolta
GmbH aus Gräfelfing im Landkreis München zahlen, dies ist nur um 50.000 Euro unter der möglichen Maximalstrafe. Die Vorwürfe sind vielfältig und reichen von untergeschobenen Verträgen über kontinuierliche Telefonbelästigung bis hin zum Vortäuschen falscher Identitäten.

Geschäftsführer will sich vor Gericht zur Wehr setzen

Mivolta-Geschäftsführer Manfred Schwärzer wollte zu konkreten Inhalten keine Stellung beziehen. Gegenüber unserer Redaktion erklärte er allerdings, beim zuständigen Amtsgericht Bonn gegen den Bußgeldbescheid und "auch insbesondere gegen die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur" vorgehen zu wollen.

Die Regulierungsbehörde will "mehrere hundert Fälle" rechtswidriger Werbeanrufe ermittelt haben, in denen der von Mivolta beauftragte Vertriebspartner "Maxximo" Verträge unterbreitet hätte. In einigen Fällen führten die Gespräche offenbar dazu, dass die in die Irre geführten Kontaktierten ohne vorherige Zustimmung Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugeschickt bekamen. Diese zu widerrufen, sei teils sehr aufwändig gewesen.

"Stadtwerke-Trick": Falsche Identität vorgetäuscht

Laut Bundesnetzagentur blieb der eigentliche Zweck der Werbeanrufe häufig lange im Unklaren. Zudem hätten die Anrufenden ihre wahre Identität verschleiert, wozu auch unterdrückte Rufnummern beitrugen. Anonyme Anrufe allein kann die Bundesnetzagentur mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro belegen. Mit dem
"Stadtwerke-Trick" sollten in den Gesprächen ferner sensible Daten wie die Zählernummer abgegriffen werden, die für einen Anbieterwechsel nötig sind. Dabei sollen die Anrufenden sich als Beschäftigte der örtlichen Versorger ausgegeben haben. Eine Taktik sei es auch gewesen, sich das Vertrauen der
Gesprächspartnerinnen und -partner durch das Angebot zu erschleichen, angebliche Einsparmöglichkeiten im Haushalt ausfindig machen zu wollen.

Mivolta bislang "nicht auffällig"

Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur verwies gegenüber unserer Redaktion darauf, dass der Energieversorger Mivolta bislang im Bereich unerlaubter Telefonwerbung noch nicht auffällig geworden sei. Andere Dienstleister und Anbieter des Energiesektors dagegen schon. So entfallen sämtliche Höchststrafen von jeweils 300.000 Euro, die die Bundesnetzagentur bisher ausgesprochen hat, auf Energieversorger oder Call-Center, die Energieverträge durchdrücken wollten.

Neben der Energieversorgung sind Versicherungs- und Finanzprodukte Felder, auf denen Drückerkolonnen vermehrt unterwegs sind. Die Zahl der Beschwerden häufte sich 2020 wieder (63.273), nachdem es im Jahr davor einen Rückgang gegeben hatte: auf 57.648 (2019) von 62.247 (2018). Allein im Januar 2021 erreichten die BNetzA 6.913 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. In diesem Jahr sprach die Behörde bisher Bußgelder in Höhe von 510.000 Euro aus. Gegen sie können die Betroffenen beim Amtsgericht Bonn Einspruch erheben.

Freitag, 12.02.2021, 15:47 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Recht - 250.000 Euro Bußgeld für Stromanbieter
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht
250.000 Euro Bußgeld für Stromanbieter
Ungefragt am Telefon Strom- und Gasverträge anzubieten, kann teuer werden. Gegen den Energielieferanten Mivolta hat die Bundesnetzagentur jetzt ein Bußgeld von 250.000 Euro verhängt.
Auf dem Energiemarkt tummeln sich offenbar immer mehr Firmen, die auf aggressiven Vertrieb setzen und dabei die gültigen Spielregeln missachten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt wegen unerlaubter Telefonwerbung eine der höchsten möglichen Geldbußen verhängt. 250.000 Euro soll die Firma Mivolta
GmbH aus Gräfelfing im Landkreis München zahlen, dies ist nur um 50.000 Euro unter der möglichen Maximalstrafe. Die Vorwürfe sind vielfältig und reichen von untergeschobenen Verträgen über kontinuierliche Telefonbelästigung bis hin zum Vortäuschen falscher Identitäten.

Geschäftsführer will sich vor Gericht zur Wehr setzen

Mivolta-Geschäftsführer Manfred Schwärzer wollte zu konkreten Inhalten keine Stellung beziehen. Gegenüber unserer Redaktion erklärte er allerdings, beim zuständigen Amtsgericht Bonn gegen den Bußgeldbescheid und "auch insbesondere gegen die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur" vorgehen zu wollen.

Die Regulierungsbehörde will "mehrere hundert Fälle" rechtswidriger Werbeanrufe ermittelt haben, in denen der von Mivolta beauftragte Vertriebspartner "Maxximo" Verträge unterbreitet hätte. In einigen Fällen führten die Gespräche offenbar dazu, dass die in die Irre geführten Kontaktierten ohne vorherige Zustimmung Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugeschickt bekamen. Diese zu widerrufen, sei teils sehr aufwändig gewesen.

"Stadtwerke-Trick": Falsche Identität vorgetäuscht

Laut Bundesnetzagentur blieb der eigentliche Zweck der Werbeanrufe häufig lange im Unklaren. Zudem hätten die Anrufenden ihre wahre Identität verschleiert, wozu auch unterdrückte Rufnummern beitrugen. Anonyme Anrufe allein kann die Bundesnetzagentur mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro belegen. Mit dem
"Stadtwerke-Trick" sollten in den Gesprächen ferner sensible Daten wie die Zählernummer abgegriffen werden, die für einen Anbieterwechsel nötig sind. Dabei sollen die Anrufenden sich als Beschäftigte der örtlichen Versorger ausgegeben haben. Eine Taktik sei es auch gewesen, sich das Vertrauen der
Gesprächspartnerinnen und -partner durch das Angebot zu erschleichen, angebliche Einsparmöglichkeiten im Haushalt ausfindig machen zu wollen.

Mivolta bislang "nicht auffällig"

Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur verwies gegenüber unserer Redaktion darauf, dass der Energieversorger Mivolta bislang im Bereich unerlaubter Telefonwerbung noch nicht auffällig geworden sei. Andere Dienstleister und Anbieter des Energiesektors dagegen schon. So entfallen sämtliche Höchststrafen von jeweils 300.000 Euro, die die Bundesnetzagentur bisher ausgesprochen hat, auf Energieversorger oder Call-Center, die Energieverträge durchdrücken wollten.

Neben der Energieversorgung sind Versicherungs- und Finanzprodukte Felder, auf denen Drückerkolonnen vermehrt unterwegs sind. Die Zahl der Beschwerden häufte sich 2020 wieder (63.273), nachdem es im Jahr davor einen Rückgang gegeben hatte: auf 57.648 (2019) von 62.247 (2018). Allein im Januar 2021 erreichten die BNetzA 6.913 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. In diesem Jahr sprach die Behörde bisher Bußgelder in Höhe von 510.000 Euro aus. Gegen sie können die Betroffenen beim Amtsgericht Bonn Einspruch erheben.

Freitag, 12.02.2021, 15:47 Uhr
Volker Stephan

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.