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Energie & Management > Studien - 14 Empfehlungen für die Prosumer-Förderung
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Studien

14 Empfehlungen für die Prosumer-Förderung

Prosuming bietet noch enorme Potenziale für den Ausbau der Erneuerbaren, so der BDEW. Wie sich diese Möglichkeiten besser nutzen lassen, das ist Thema eines neuen Papiers des Verbandes.
„Die dezentrale Energiewende gestalten – Prosuming ermöglichen“, so betitelt der BDEW sein neues Papier, dessen Ziel die Förderung der Teilhabe von Privatpersonen, Gewerbe und Industrie am Aufbau dezentraler Erzeugungsanlagen ist.

„Es gibt bereits eine Vielzahl innovativer technischer Lösungen für effiziente Energieerzeugung, -speicherung und -nutzung in Betrieben, Gebäuden oder an Energieerzeugungsstandorten“, so Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. „Allerdings werden diese unter dem heutigen rechtlichen und regulatorischen Rahmen kaum realisiert“.

Neue Rechte, aber auch Pflichten

Das große Potenzial von Prosuming zeige auch eine Studie von Fraunhofer ISE und Energy Brainpool im Auftrag des BDEW auf, die eine Reihe möglicher Anwendungen untersuchte. Um diese Potenziale zu heben, hat der BDEW nun 14 Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Diese umfassen: 

1. Größere Prosuming-Anwendungen vereinfacht umsetzen, wie zum Beispiel ganzer Quartiere, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbebetriebe. Ein wesentlicher Baustein hierfür sei die Möglichkeit, für die Eigenversorgung hinter einem definierten Netzanschlusspunkt an einem Anschluss außerhalb des öffentlichen Stromnetzes individuelle Verträge zwischen Stromlieferanten und Kunden abzuschließen, sodass eine „kollektive Eigenversorgung“ ermöglicht wird.
2. Prosumern ermöglichen, Flexibilitäten für Verteilnetzbetreiber bereitzustellen
3. Größere Prosuming-Anwendungen müssen perspektivisch zur Transparenz und Systemstabilität des Energiesystems beitragen. Betreiber, die Flexibilitäten anbieten möchten, müssten dereinst ab 100 kW dem Verteilnetzbetreiber einen Fahrplan melden. So könne der VNB die prognostizierte Einspeisung oder den Netzbezug der Prosuming-Anwendung in seine Netzbetriebs-Planung integrieren
4. Prosumer sollten noch stärker an den heute bestehenden und zukünftig entstehenden Märkten teilnehmen können und Leistungen für Dritte, beispielsweise das Netz oder das Energiesystem als Ganzes, erbringen können. Solche Systemdienstleistungen (SDL) sollen als freiwillige Leistung marktlich angereizt werden, wenn dies volkswirtschaftlich effizient ist.
5. Grundsätzlich müssen alle Prosumer die Technischen Anschlussrichtlinien (TAR) einhalten. Darüber hinaus können sie zur Netzstabilität beitragen, damit diese auch bei hohen Prosuming-Anteilen im Energieversorgungssystem jederzeit gesichert sind.
6. Beschleunigung des Smart Meter Rollout
7. Nutzung des Prosuming für Sektorkopplungs-Technologien
8. Anreize, um einen Markthochlauf der dezentralen Sektorenkopplung zu beschleunigen und eine hohe kritische Masse flexibler Verbrauchsanlagen zu erreichen, die es erlaubt, die PV-Potenziale auf Gewerbedächern vollständig auszuschöpfen
9. Verbesserte Nutzung von Speichern, beispielsweise durch die Reform des Ausschließlichkeitsprinzips bei Energiespeichern
10. Möglichkeit des Verzichts auf geeichte Messeinrichtungen und nachfolgende Regelungen innerhalb einer Prosumerzelle
11. Vereinfachter Messstellenbetrieb in Prosuming-Anwendungen, wie zum Beispiel für Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 
12. Durch den Wegfall der EEG-Umlage ist die Unterscheidung zwischen Eigenversorgung und Drittbelieferung im EEG hinfällig geworden. Die Gleichstellung der Eigenversorgung mit der Drittbelieferung ist aber weiterhin für andere elektrifizierte Bereiche relevant und sollte dort nach Auffassung des BDEW möglichst rasch erfolgen. Hierzu gehört zum Beispiel eine Stromsteuer-Befreiung für das Laden von E-Fahrzeugen Dritter auf gemeinsamen Parkplätzen
13. Ausbau der für die Aufnahme, die Verteilung und den Transport des erzeugten Stroms erforderlichen Netzinfrastruktur mit größtmöglichem Tempo
14. Schaffung eines Level Playing Field für alle am öffentlichen Netz ganz oder teilweise versorgten Endverbraucher. So sollten Prosumer auch angemessen an den Kosten des Energieversorgungssystems beteiligt werden, wie zum Beispiel Netzkosten, gesicherte Leistung und Systemdienste, damit auch bei einem in hohem Maße prosumergeprägten Energiesystem die Infrastruktur eine stabile Finanzierungsbasis behält

Die detaillierten Handlungsempfehlungen des BDEW sind im Internet verfügbar.

Die Studie des Fraunhofer ISE und von Energy Brainpool im Auftrag des BDEW zu den Potenzialen und Rahmenbedingungen für den Ausbau des Prosuming aus dem Jahr 2022 ist ebenfalls noch im Internet abrufbar. Deren Ergebnisse liegen der Neupositionierung zugrunde.

Montag, 19.02.2024, 16:08 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Studien - 14 Empfehlungen für die Prosumer-Förderung
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Studien
14 Empfehlungen für die Prosumer-Förderung
Prosuming bietet noch enorme Potenziale für den Ausbau der Erneuerbaren, so der BDEW. Wie sich diese Möglichkeiten besser nutzen lassen, das ist Thema eines neuen Papiers des Verbandes.
„Die dezentrale Energiewende gestalten – Prosuming ermöglichen“, so betitelt der BDEW sein neues Papier, dessen Ziel die Förderung der Teilhabe von Privatpersonen, Gewerbe und Industrie am Aufbau dezentraler Erzeugungsanlagen ist.

„Es gibt bereits eine Vielzahl innovativer technischer Lösungen für effiziente Energieerzeugung, -speicherung und -nutzung in Betrieben, Gebäuden oder an Energieerzeugungsstandorten“, so Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. „Allerdings werden diese unter dem heutigen rechtlichen und regulatorischen Rahmen kaum realisiert“.

Neue Rechte, aber auch Pflichten

Das große Potenzial von Prosuming zeige auch eine Studie von Fraunhofer ISE und Energy Brainpool im Auftrag des BDEW auf, die eine Reihe möglicher Anwendungen untersuchte. Um diese Potenziale zu heben, hat der BDEW nun 14 Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Diese umfassen: 

1. Größere Prosuming-Anwendungen vereinfacht umsetzen, wie zum Beispiel ganzer Quartiere, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbebetriebe. Ein wesentlicher Baustein hierfür sei die Möglichkeit, für die Eigenversorgung hinter einem definierten Netzanschlusspunkt an einem Anschluss außerhalb des öffentlichen Stromnetzes individuelle Verträge zwischen Stromlieferanten und Kunden abzuschließen, sodass eine „kollektive Eigenversorgung“ ermöglicht wird.
2. Prosumern ermöglichen, Flexibilitäten für Verteilnetzbetreiber bereitzustellen
3. Größere Prosuming-Anwendungen müssen perspektivisch zur Transparenz und Systemstabilität des Energiesystems beitragen. Betreiber, die Flexibilitäten anbieten möchten, müssten dereinst ab 100 kW dem Verteilnetzbetreiber einen Fahrplan melden. So könne der VNB die prognostizierte Einspeisung oder den Netzbezug der Prosuming-Anwendung in seine Netzbetriebs-Planung integrieren
4. Prosumer sollten noch stärker an den heute bestehenden und zukünftig entstehenden Märkten teilnehmen können und Leistungen für Dritte, beispielsweise das Netz oder das Energiesystem als Ganzes, erbringen können. Solche Systemdienstleistungen (SDL) sollen als freiwillige Leistung marktlich angereizt werden, wenn dies volkswirtschaftlich effizient ist.
5. Grundsätzlich müssen alle Prosumer die Technischen Anschlussrichtlinien (TAR) einhalten. Darüber hinaus können sie zur Netzstabilität beitragen, damit diese auch bei hohen Prosuming-Anteilen im Energieversorgungssystem jederzeit gesichert sind.
6. Beschleunigung des Smart Meter Rollout
7. Nutzung des Prosuming für Sektorkopplungs-Technologien
8. Anreize, um einen Markthochlauf der dezentralen Sektorenkopplung zu beschleunigen und eine hohe kritische Masse flexibler Verbrauchsanlagen zu erreichen, die es erlaubt, die PV-Potenziale auf Gewerbedächern vollständig auszuschöpfen
9. Verbesserte Nutzung von Speichern, beispielsweise durch die Reform des Ausschließlichkeitsprinzips bei Energiespeichern
10. Möglichkeit des Verzichts auf geeichte Messeinrichtungen und nachfolgende Regelungen innerhalb einer Prosumerzelle
11. Vereinfachter Messstellenbetrieb in Prosuming-Anwendungen, wie zum Beispiel für Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 
12. Durch den Wegfall der EEG-Umlage ist die Unterscheidung zwischen Eigenversorgung und Drittbelieferung im EEG hinfällig geworden. Die Gleichstellung der Eigenversorgung mit der Drittbelieferung ist aber weiterhin für andere elektrifizierte Bereiche relevant und sollte dort nach Auffassung des BDEW möglichst rasch erfolgen. Hierzu gehört zum Beispiel eine Stromsteuer-Befreiung für das Laden von E-Fahrzeugen Dritter auf gemeinsamen Parkplätzen
13. Ausbau der für die Aufnahme, die Verteilung und den Transport des erzeugten Stroms erforderlichen Netzinfrastruktur mit größtmöglichem Tempo
14. Schaffung eines Level Playing Field für alle am öffentlichen Netz ganz oder teilweise versorgten Endverbraucher. So sollten Prosumer auch angemessen an den Kosten des Energieversorgungssystems beteiligt werden, wie zum Beispiel Netzkosten, gesicherte Leistung und Systemdienste, damit auch bei einem in hohem Maße prosumergeprägten Energiesystem die Infrastruktur eine stabile Finanzierungsbasis behält

Die detaillierten Handlungsempfehlungen des BDEW sind im Internet verfügbar.

Die Studie des Fraunhofer ISE und von Energy Brainpool im Auftrag des BDEW zu den Potenzialen und Rahmenbedingungen für den Ausbau des Prosuming aus dem Jahr 2022 ist ebenfalls noch im Internet abrufbar. Deren Ergebnisse liegen der Neupositionierung zugrunde.

Montag, 19.02.2024, 16:08 Uhr
Katia Meyer-Tien

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