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Energie & Management > Gas - Zweite Klage gegen Gasförderung vor Borkum abgewiesen
Die Nordsee-Plattform N05-A mit dem Windpark Riffgat. Quelle: ONE-Dyas B.V.
Gas

Zweite Klage gegen Gasförderung vor Borkum abgewiesen

Das Explorationsunternehmen One-Dyas darf weiter in der deutsch-niederländischen Nordsee nach Gas bohren. Das OVG Lüneburg hat jetzt auch eine zweite Klage gegen das Projekt abgewiesen.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat nun auch die Klage der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen die Gasbohrungen in der Nordsee vor Borkum abgewiesen. Das teilte das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit. Damit habe das OVG die Rechtsauffassung des LBEG bestätigt, das Planfeststellungsverfahren „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ ordnungsgemäß geführt zu haben.

In dem Planfeststellungsverfahren ging es darum, ob die niederländische Firma „ONE-Dyas B.V.“ mit Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund in deutsches Hoheitsgebiet eintreten, diese in bis zu 4.000 Meter Tiefe ablenken und durch sie anschließend Erdgas fördern darf.

Schon am 21. April hatte das OVG eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen (wir berichteten). Die Stadt Borkum hatte angeführt, dass das LBEG die Gefahr von Erdbeben, Auswirkungen auf das Trinkwasser und den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das OVG in Lüneburg aber entschied, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht erheblich genug seien, wie ein Sprecher der Deutschen Presseagentur mitteilte. Bei möglichen Erdbeben seien die Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung nicht gravierend.

Das LBEG hatte One-Dyas im August 2024 die Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung unter deutschem Meeresboden erteilt. Diese Genehmigung hat damit Bestand, eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats noch Beschwerde eingelegt werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt, ihre Klagen gegen die Bohrungen in den Niederlanden fortzuführen, auch dort laufen noch Gerichtsverfahren. 

Volle Förderkapazität noch vor dem Winter

Die Förderplattform N05-A steht seit dem Sommer 2024 in der niederländischen Nordsee, 20 Kilometer nördlich der deutschen Insel Borkum. Die erste Bohrung wurde im Herbst 2024 abgeteuft, die Testphase der Produktion begann im März 2025. Seither wird das geförderte Erdgas über eine neu installierte, 15 Kilometer lange Pipeline zum bestehenden Erdgasleitungsnetz von Noordgastransport (NGT) transportiert und ins niederländische und ins deutsche Gasnetz eingespeist.

Anfang April hat One-Dyas mit der Inbetriebnahme der zweiten Förderbohrung die jährliche Fördermenge der Plattform auf 1 Milliarde Kubikmeter erhöht (wir berichteten). Insgesamt ist die Plattform auf eine Kapazität von bis zu 2 Milliarden Kubikmetern pro Jahr ausgelegt. Diese Marke soll nach Angaben des Unternehmens im vierten Quartal 2026 und damit noch vor Beginn des Winters 2026/2027 erreicht werden.

Dem Unternehmen zufolge befinden sich im sogenannten „GEMS-Gebiet“ („Gateway to the Ems“-Gebiet, Region nördlich der Emsmündung) noch weitere kleine Felder mit einem geschätzten Gesamtpotenzial von rund 50 Milliarden Kubikmetern Erdgas. Bereits im Jahr 2020 hatte One-Dyas bei Probebohrungen die Felder N04-A und N04-C entdeckt, die sowohl auf niederländischem als auch auf deutschem Gebiet liegen. Für die Gasförderung aus diesen beiden Feldern plant One-Dyas die Installation einer sogenannten Satellitenplattform etwa 30 Kilometer nördlich der Küste. Das dort geförderte Gas soll dann zur Gasaufbereitungsplattform N05-A transportiert und nach der Aufbereitung über die Nordsee-Gastransportpipeline zum Festland geleitet werden.

Mittwoch, 6.05.2026, 16:41 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Gas - Zweite Klage gegen Gasförderung vor Borkum abgewiesen
Die Nordsee-Plattform N05-A mit dem Windpark Riffgat. Quelle: ONE-Dyas B.V.
Gas
Zweite Klage gegen Gasförderung vor Borkum abgewiesen
Das Explorationsunternehmen One-Dyas darf weiter in der deutsch-niederländischen Nordsee nach Gas bohren. Das OVG Lüneburg hat jetzt auch eine zweite Klage gegen das Projekt abgewiesen.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat nun auch die Klage der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen die Gasbohrungen in der Nordsee vor Borkum abgewiesen. Das teilte das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit. Damit habe das OVG die Rechtsauffassung des LBEG bestätigt, das Planfeststellungsverfahren „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ ordnungsgemäß geführt zu haben.

In dem Planfeststellungsverfahren ging es darum, ob die niederländische Firma „ONE-Dyas B.V.“ mit Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund in deutsches Hoheitsgebiet eintreten, diese in bis zu 4.000 Meter Tiefe ablenken und durch sie anschließend Erdgas fördern darf.

Schon am 21. April hatte das OVG eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen (wir berichteten). Die Stadt Borkum hatte angeführt, dass das LBEG die Gefahr von Erdbeben, Auswirkungen auf das Trinkwasser und den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das OVG in Lüneburg aber entschied, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht erheblich genug seien, wie ein Sprecher der Deutschen Presseagentur mitteilte. Bei möglichen Erdbeben seien die Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung nicht gravierend.

Das LBEG hatte One-Dyas im August 2024 die Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung unter deutschem Meeresboden erteilt. Diese Genehmigung hat damit Bestand, eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats noch Beschwerde eingelegt werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt, ihre Klagen gegen die Bohrungen in den Niederlanden fortzuführen, auch dort laufen noch Gerichtsverfahren. 

Volle Förderkapazität noch vor dem Winter

Die Förderplattform N05-A steht seit dem Sommer 2024 in der niederländischen Nordsee, 20 Kilometer nördlich der deutschen Insel Borkum. Die erste Bohrung wurde im Herbst 2024 abgeteuft, die Testphase der Produktion begann im März 2025. Seither wird das geförderte Erdgas über eine neu installierte, 15 Kilometer lange Pipeline zum bestehenden Erdgasleitungsnetz von Noordgastransport (NGT) transportiert und ins niederländische und ins deutsche Gasnetz eingespeist.

Anfang April hat One-Dyas mit der Inbetriebnahme der zweiten Förderbohrung die jährliche Fördermenge der Plattform auf 1 Milliarde Kubikmeter erhöht (wir berichteten). Insgesamt ist die Plattform auf eine Kapazität von bis zu 2 Milliarden Kubikmetern pro Jahr ausgelegt. Diese Marke soll nach Angaben des Unternehmens im vierten Quartal 2026 und damit noch vor Beginn des Winters 2026/2027 erreicht werden.

Dem Unternehmen zufolge befinden sich im sogenannten „GEMS-Gebiet“ („Gateway to the Ems“-Gebiet, Region nördlich der Emsmündung) noch weitere kleine Felder mit einem geschätzten Gesamtpotenzial von rund 50 Milliarden Kubikmetern Erdgas. Bereits im Jahr 2020 hatte One-Dyas bei Probebohrungen die Felder N04-A und N04-C entdeckt, die sowohl auf niederländischem als auch auf deutschem Gebiet liegen. Für die Gasförderung aus diesen beiden Feldern plant One-Dyas die Installation einer sogenannten Satellitenplattform etwa 30 Kilometer nördlich der Küste. Das dort geförderte Gas soll dann zur Gasaufbereitungsplattform N05-A transportiert und nach der Aufbereitung über die Nordsee-Gastransportpipeline zum Festland geleitet werden.

Mittwoch, 6.05.2026, 16:41 Uhr
Katia Meyer-Tien

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