Bild: Fotolia.com, oqopo
Das Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) soll nach dem Willen der Bundesregierung für Energiewende-Projekte geöffnet werden.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2017) beschlossen. Aus dem auf den Marshall-Plan für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg zurückgehenden ERP-Sondervermögen wird seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland gefördert, inzwischen zum Teil auch Entwicklun
Mittwoch, 13.07.2016, 15:33 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
© 2024 Energie & Management GmbH