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Energie & Management > Studien - Was bringt Energy Sharing für die Energiewende?
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Studien

Was bringt Energy Sharing für die Energiewende?

Das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht haben in einer Studie Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Energy Sharing verglichen.
Gemeinsam finanzieren, gemeinsam nutzen − diesem Grundgedanken folgend sollen Bürgerinnen und Bürger die Energiewende selber voranbringen können. Energy Sharing, so der akademische Anglizismus dafür, zielt auf eine breitere Teilhabe von Menschen am Ausbau erneuerbaren Energien. Und einen reduzierten Netzausbau. Doch welche Rolle dieser Ansatz in der Praxis spielen wird, ist längst noch nicht ausgemacht. Das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht haben jetzt verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung von Energy Sharing beleuchtet. In Auftrag gegeben hatte die Studie das Umweltbundesamt.

„Der EU-Gesetzgeber macht deutlich: Energy Sharing muss möglich sein. Eine Besserstellung fordert er jedoch nicht. Vielmehr macht er selbst ein Spannungsverhältnis zwischen Energy Sharing und den Versorgerpflichten auf. Innerhalb dieses Rahmens hat der deutsche Gesetzgeber jedoch Handlungsspielraum“, sagt Daniela Fietze, Projektleiterin bei der Stiftung Umweltenergierecht.

Nach EU-Recht kann gemeinschaftlich erzeugter Strom, etwa von Erneuerbaren-Energien-Gemeinschaften, auch gemeinsam genutzt werden. Eine finanzielle Förderung oder Ausnahmen von energiewirtschaftlichen Pflichten im nationalen Recht schreibe das EU-Recht den Mitgliedstaaten jedoch nicht vor, erklärt das Öko-Institut. Doch dem deutschen Gesetzgeber stehe es frei, das Modell zu fördern. Die Studie zeige auf, welche Spielräume dabei bestehen.

Inwiefern Energy Sharing tatsächlich zur Zielerreichung bei der Energiewende beitragen kann, sei bisher noch nicht ausreichend mit Daten hinterlegt, sagt David Ritter, Projektleiter am Öko-Institut. „Dies gilt besonders für die Reduzierung des Netzausbaus.“

Die Studienautoren haben sechs Aspekte formuliert, „die ausgestaltet werden müssten, wenn die Entscheidung für die Umsetzung eines Energy Sharings erfolgt“, wie es heißt. Wichtig sei es etwa, den lokalen Zusammenhang zwischen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und Verbrauchern festzulegen.

Die Studie „Energy Sharing. Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts“ steht auf der Website des Umweltbundesamtes als Download bereit.

Montag, 6.11.2023, 14:52 Uhr
Manfred Fischer
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Was bringt Energy Sharing für die Energiewende?
Das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht haben in einer Studie Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Energy Sharing verglichen.
Gemeinsam finanzieren, gemeinsam nutzen − diesem Grundgedanken folgend sollen Bürgerinnen und Bürger die Energiewende selber voranbringen können. Energy Sharing, so der akademische Anglizismus dafür, zielt auf eine breitere Teilhabe von Menschen am Ausbau erneuerbaren Energien. Und einen reduzierten Netzausbau. Doch welche Rolle dieser Ansatz in der Praxis spielen wird, ist längst noch nicht ausgemacht. Das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht haben jetzt verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung von Energy Sharing beleuchtet. In Auftrag gegeben hatte die Studie das Umweltbundesamt.

„Der EU-Gesetzgeber macht deutlich: Energy Sharing muss möglich sein. Eine Besserstellung fordert er jedoch nicht. Vielmehr macht er selbst ein Spannungsverhältnis zwischen Energy Sharing und den Versorgerpflichten auf. Innerhalb dieses Rahmens hat der deutsche Gesetzgeber jedoch Handlungsspielraum“, sagt Daniela Fietze, Projektleiterin bei der Stiftung Umweltenergierecht.

Nach EU-Recht kann gemeinschaftlich erzeugter Strom, etwa von Erneuerbaren-Energien-Gemeinschaften, auch gemeinsam genutzt werden. Eine finanzielle Förderung oder Ausnahmen von energiewirtschaftlichen Pflichten im nationalen Recht schreibe das EU-Recht den Mitgliedstaaten jedoch nicht vor, erklärt das Öko-Institut. Doch dem deutschen Gesetzgeber stehe es frei, das Modell zu fördern. Die Studie zeige auf, welche Spielräume dabei bestehen.

Inwiefern Energy Sharing tatsächlich zur Zielerreichung bei der Energiewende beitragen kann, sei bisher noch nicht ausreichend mit Daten hinterlegt, sagt David Ritter, Projektleiter am Öko-Institut. „Dies gilt besonders für die Reduzierung des Netzausbaus.“

Die Studienautoren haben sechs Aspekte formuliert, „die ausgestaltet werden müssten, wenn die Entscheidung für die Umsetzung eines Energy Sharings erfolgt“, wie es heißt. Wichtig sei es etwa, den lokalen Zusammenhang zwischen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und Verbrauchern festzulegen.

Die Studie „Energy Sharing. Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts“ steht auf der Website des Umweltbundesamtes als Download bereit.

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