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Energie & Management > Europa - VIK lobt Strompreiskompensation der EU
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europa

VIK lobt Strompreiskompensation der EU

Die Europäische Kommission hat die Strompreiskompensation (SPK) für energieintensive Unternehmen ausgeweitet. Der Energieverband VIK begrüßt dies ausdrücklich.
Die Europäische Kommission in Brüssel hat die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS) geändert. Ziel ist es, der Verlagerung von CO2-Emissionen in besonders energieintensiven Industriezweigen entgegenzuwirken und Wettbewerbsnachteile europäischer Unternehmen zu begrenzen (wir berichteten).

Der Energieverband VIK begrüßt die Entscheidung aus Brüssel „ausdrücklich“, wie es in einem Statement heißt. „Die neuen Leitlinien sind ein bedeutender Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Industrien in Europa. Gerade in der aktuellen Phase hoher Transformationskosten ist die Strompreiskompensation ein unverzichtbares Instrument, um industrielle Produktion in Europa zu halten“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.

Positiv bewertet der Verband zudem die Planungssicherheit für den Zeitraum 2026 bis 2030, die Investitionen in Dekarbonisierung und Elektrifizierung industrieller Prozesse erleichtern soll. Die überarbeiteten Leitlinien gelten bis 2030. Nun komme es darauf an, die erweiterten Möglichkeiten zügig und vollständig in nationales Recht zu überführen. Der VIK appelliert an die Bundesregierung, das bestehende deutsche Beihilfesystem „zeitnah anzupassen und bürokratiearm auszugestalten“.

Kern der Anpassung der EU ist die deutliche Ausweitung der Strompreiskompensation für indirekte ETS-Kosten. Die Liste der beihilfefähigen Industriezweige wurde um 20 Sektoren und zwei Teilsektoren erweitert. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Herstellung organischer Chemikalien sowie bestimmte Tätigkeiten in der Keramik-, Glas- und Batterieindustrie.

Gleichzeitig erhöht die Kommission die maximale Beihilfeintensität für bereits zuvor begünstigte Sektoren von 75 Prozent auf 80 Prozent, um dem gestiegenen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus erhalten die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, weitere Sektoren oder Teilsektoren zur Kompensation anzumelden, sofern sie ein tatsächliches Carbon-Leakage-Risiko nachweisen können.

Ergänzend verpflichtet die Kommission große Beihilfeempfänger, einen Teil der Unterstützung in Vorhaben zu investieren, die zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen und damit den grünen Wandel unterstützen.

Hintergrund der Änderungen ist der anhaltende Anstieg der CO2-Kosten seit der Verabschiedung der ursprünglichen Leitlinien im Jahr 2020. Nach Einschätzung der Kommission hat sich das Risiko der Produktionsverlagerung insbesondere in international exponierten Branchen deutlich erhöht, die zuvor nicht als besonders gefährdet galten.

Dienstag, 30.12.2025, 09:45 Uhr
Stefan Sagmeister
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VIK lobt Strompreiskompensation der EU
Die Europäische Kommission hat die Strompreiskompensation (SPK) für energieintensive Unternehmen ausgeweitet. Der Energieverband VIK begrüßt dies ausdrücklich.
Die Europäische Kommission in Brüssel hat die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS) geändert. Ziel ist es, der Verlagerung von CO2-Emissionen in besonders energieintensiven Industriezweigen entgegenzuwirken und Wettbewerbsnachteile europäischer Unternehmen zu begrenzen (wir berichteten).

Der Energieverband VIK begrüßt die Entscheidung aus Brüssel „ausdrücklich“, wie es in einem Statement heißt. „Die neuen Leitlinien sind ein bedeutender Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Industrien in Europa. Gerade in der aktuellen Phase hoher Transformationskosten ist die Strompreiskompensation ein unverzichtbares Instrument, um industrielle Produktion in Europa zu halten“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.

Positiv bewertet der Verband zudem die Planungssicherheit für den Zeitraum 2026 bis 2030, die Investitionen in Dekarbonisierung und Elektrifizierung industrieller Prozesse erleichtern soll. Die überarbeiteten Leitlinien gelten bis 2030. Nun komme es darauf an, die erweiterten Möglichkeiten zügig und vollständig in nationales Recht zu überführen. Der VIK appelliert an die Bundesregierung, das bestehende deutsche Beihilfesystem „zeitnah anzupassen und bürokratiearm auszugestalten“.

Kern der Anpassung der EU ist die deutliche Ausweitung der Strompreiskompensation für indirekte ETS-Kosten. Die Liste der beihilfefähigen Industriezweige wurde um 20 Sektoren und zwei Teilsektoren erweitert. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Herstellung organischer Chemikalien sowie bestimmte Tätigkeiten in der Keramik-, Glas- und Batterieindustrie.

Gleichzeitig erhöht die Kommission die maximale Beihilfeintensität für bereits zuvor begünstigte Sektoren von 75 Prozent auf 80 Prozent, um dem gestiegenen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus erhalten die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, weitere Sektoren oder Teilsektoren zur Kompensation anzumelden, sofern sie ein tatsächliches Carbon-Leakage-Risiko nachweisen können.

Ergänzend verpflichtet die Kommission große Beihilfeempfänger, einen Teil der Unterstützung in Vorhaben zu investieren, die zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen und damit den grünen Wandel unterstützen.

Hintergrund der Änderungen ist der anhaltende Anstieg der CO2-Kosten seit der Verabschiedung der ursprünglichen Leitlinien im Jahr 2020. Nach Einschätzung der Kommission hat sich das Risiko der Produktionsverlagerung insbesondere in international exponierten Branchen deutlich erhöht, die zuvor nicht als besonders gefährdet galten.

Dienstag, 30.12.2025, 09:45 Uhr
Stefan Sagmeister

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