Der Verband für Wärmelieferung (VfW) in Hannover hat einen Mustervertrag zum Kältecontracting überarbeitet.
Der jetzt von dem Hamburger Rechtsanwalt Martin Hack aktualisierte Vertrag geht laut VfW davon aus, dass der Contractor die Kälte in seiner eigenen Anlage erzeugt und in ein Kältenetz des Kunden einspeist. Der Contractor stellt also nicht Leitungen und Endgeräte. Wenn Contractoren auch die Bereitstellung des für die Kälteversorgung notwendigen Rohrnetzes in einem Vertrag erfassen wollen,
Donnerstag, 11.09.2003, 14:25 Uhr
Armin Müller
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