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Der Bundestag hat eine Mantelverordnung für KWK-Ausschreibungen verabschiedet. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert verminderte Anforderungen an die Flexibilität.
An den Ausschreibungen können sich Anlagen größer als 1 MW bis 50 MW beteiligen. Innovative KWK-Systeme dürfen höchstens 10 MW umfassen. Es gibt zwei Ausschreibungstermine pro Jahr: 1. Juni und 1. Dezember, bei denen jeweils 100 MW Leistung ausgeschrieben werden. Ab dem Jahr 2018 werden jeweils 50 MW für „innovative KWK-Systeme“ reserviert. Eigentlich war eine schrittweise Erhöhung bis
Freitag, 30.06.2017, 17:48 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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