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Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energierecht vorgelegt. Er stößt in der Branche auf Pro und Kontra.
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) stammt vom 12. April 2024. Nun sind die Verbände zur Stellungnahme aufgerufen. Das Gesetzgebungsverfahren soll zum Ende 2024 abgeschlossen werden und das Artikelgesetz am 1.
Donnerstag, 23.05.2024, 14:10 Uhr
Susanne Harmsen
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