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Die für 26. April geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Vortag geurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Entwurf einer Novelle des Klimaschutzgesetzes ab, teilte es am 25. April mit. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei. Mit der Entscheidung
Donnerstag, 25.04.2024, 18:06 Uhr
dpa / Georg Eble
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