Wie geplant hat zu Jahresbeginn das Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) beim Umweltbundesamt (UBA) in Berlin seine Arbeit aufgenommen.
Damit setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der EU-Kommission um, mit der eine Doppelvermarktung von Grünstrom verhindert werden soll. Seit dem 2. Januar stellt das UBA Herkunftsnachweise für den Grünstrom aus, für den die Erzeuger keine Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, sprich weder eine fixe Vergütung noch eine Managementprämie. Wer nun direkt oder auf der Basis vo
Mittwoch, 9.01.2013, 16:46 Uhr
Ralf Köpke
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