Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat dem Eilantrag der Thüringer Energie AG (Teag) in Erfurt gegen den Sofortvollzug zur Senkung der Teag-Netznutzungsentgelte zugestimmt.
Das Bundeskartellamt hatte am 19. Februar ein Missbrauchsverfahren gegen das Erfurter Unternehmen wegen überhöhter Netznutzungsentgelte erlassen und eine sofortige Senkung der Entgelte erlassen. Die Teag hatte daraufhin beim OLG Düsseldorf Beschwerde gegen diesen Entschluss eingelegt und gleichzeitig beantragt, den Sofortvollzug auszusetzten, bis über die Beschwerde endgültig entschieden ist. Nach
Freitag, 2.05.2003, 14:21 Uhr
Andreas Kögler
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