In Baden-Württemberg stellen sich die Energieversorger auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ein - mit der gezielten Vermarktung von Wärme und Erdgasprodukten mit Biogasanteil.
Seit Jahresanfang 2008 muss in Baden-Württemberg die Heizung und Warmwasserbereitung in Neubauten zum Teil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. „Welche Auswirkungen das Wärmegesetz auf die Nachfrage nach Pelletheizungen oder Wärmepumpen hat, ist derzeit schwer zu sagen", erklärt Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) in Karls
Dienstag, 17.03.2009, 15:43 Uhr
Michael Pecka
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