Mit der Koalitionsmehrheit hat der Deutsche Bundestag am 8. November die Fortsetzung der Befreiung großer Teile der deutschen Industrie von der Ökosteuer bis 2022 beschlossen.
Das Parlament verabschiedete eine entsprechende Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, in der die Befreiung jedoch ab 2013 an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist: Die rund 25 000 energieintensiven Betriebe müssen sich zu mehr Effizienz und zu Stromeinsparungen verpflichten. Die Zielwerte für die angestrebte Verringerung der Energieintensität werden für die Jahre 2019 bis 20
Freitag, 9.11.2012, 12:49 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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