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Eine Änderung des EEG 2017 beseitigt die Doppelbelastung von gemischten Betriebsmodellen mit der EEG-Umlage.
Es ist ein Gesetz zur Änderung eines Gesetzes, das zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, das die Speicherbranche aufatmen lässt. Das „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ sieht vor, dass die EEG-Umlage nicht bei der Einspeicherung anfällt, wenn sie für den Letztverbrauch gezahlt wird. In den Worten des Gesetzgebers: &bdq
Freitag, 16.12.2016, 15:14 Uhr
Fritz Wilhelm
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