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Energie & Management > Strom - Sammelklage gegen Primaholding geprüft
Quelle: Fotolia
Strom

Sammelklage gegen Primaholding geprüft

Aus Sicht von Verbraucherschützern sind Strom- und Gasverträge des Anbieters Primaholding ungültig. Der VZBV sucht daher Betroffene und prüft eine Sammelklage.
Die Primaholding GmbH belehrt in ihren Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) unzureichend über das Widerrufsrecht. Im Vorjahr gingen bei den Verbraucherzentralen 17.000 Beschwerden zu dieser Unternehmensgruppe ein. Das waren 29 Prozent aller Beschwerden in diesem Bereich. Wegen der Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht prüft der VZBV derzeit eine Sammelklage gegen die Primaholding-Gruppe mit ihren Tochterunternehmen Nowenergy, Primastrom oder Voxenergie.

Die Gründe für die Beschwerden waren beispielsweise untergeschobene Verträge, Preiserhöhungen oder zu hohe Abschläge. Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führe der VZBV bereits zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Tochterunternehmen der Holding, Primastrom und Voxenergie.

Die Primaholding-Gruppe sei seit Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Betroffene Kundinnen und Kunden können sich dagegen wehren und Verträge vorzeitig beenden“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop. Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen des VZBV in Verträgen ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher könnten die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Sie könnten sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh könnte sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen. Der VZBV stellt dafür im Internet Musterbriefe bereit.

Zur Aufstellung der Sammelklage sucht der VZBV weitere betroffene Kundinnen und Kunden. Sie können sich bis zum 15. September 2023 beim VZBV melden.

Donnerstag, 24.08.2023, 09:00 Uhr
Susanne Harmsen
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Sammelklage gegen Primaholding geprüft
Aus Sicht von Verbraucherschützern sind Strom- und Gasverträge des Anbieters Primaholding ungültig. Der VZBV sucht daher Betroffene und prüft eine Sammelklage.
Die Primaholding GmbH belehrt in ihren Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) unzureichend über das Widerrufsrecht. Im Vorjahr gingen bei den Verbraucherzentralen 17.000 Beschwerden zu dieser Unternehmensgruppe ein. Das waren 29 Prozent aller Beschwerden in diesem Bereich. Wegen der Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht prüft der VZBV derzeit eine Sammelklage gegen die Primaholding-Gruppe mit ihren Tochterunternehmen Nowenergy, Primastrom oder Voxenergie.

Die Gründe für die Beschwerden waren beispielsweise untergeschobene Verträge, Preiserhöhungen oder zu hohe Abschläge. Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führe der VZBV bereits zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Tochterunternehmen der Holding, Primastrom und Voxenergie.

Die Primaholding-Gruppe sei seit Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Betroffene Kundinnen und Kunden können sich dagegen wehren und Verträge vorzeitig beenden“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop. Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen des VZBV in Verträgen ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher könnten die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Sie könnten sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh könnte sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen. Der VZBV stellt dafür im Internet Musterbriefe bereit.

Zur Aufstellung der Sammelklage sucht der VZBV weitere betroffene Kundinnen und Kunden. Sie können sich bis zum 15. September 2023 beim VZBV melden.

Donnerstag, 24.08.2023, 09:00 Uhr
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