Bild: Eon
Obwohl RWE seit rund sieben Jahren auf Stromlieferungen aus dem Steinkohlekraftwerk Datteln wartet, kommt der Energiekonzern nicht aus den Verträgen heraus.
(DPA) Der Energiekonzern RWE darf geschlossene Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk des Konkurrenten Uniper in Datteln nicht kündigen. Das hat das Essener Landgericht nun entschieden. Die seit 2011 immer wieder verzögerte Inbetriebnahme des Kraftwerks stellt laut dem Urteil keinen Kündigungsgrund dar. RWE kündigte an, „sehr wahrscheinlich“ in Berufung zu gehen. 
Montag, 12.03.2018, 14:54 Uhr
DPA
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