Bild: Stromnetz enviaM 3
Seit Monaten wird über die Höhe der Eigenkapitalzinssätze für Netzbetreiber gestritten. Die aktuelle Festlegung der Bundesnetzagentur könnte in Kürze gekippt werden.
Am 17. Januar 2018 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf statt, in der es um die Rechtmäßigkeit der von der Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 5. Oktober 2016 festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Netzbetreiber ging. Die Behörde hatte damals die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode, die für die Gasnetzbetreiber in diesem Jahr begonnen hat und fü
Mittwoch, 21.02.2018, 13:11 Uhr
Fritz Wilhelm
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