E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Wirtschaft - Rheinenergie zahlt freiwillige Kommunalabgabe
Quelle: Pixabay / Photo Mix
Wirtschaft

Rheinenergie zahlt freiwillige Kommunalabgabe

Das Kölner Versorgungsunternehmen Rheinenergie will ab diesem Jahr an rund 90 Gemeinden die freiwilligen Kommunalabgabe ausschütten.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz macht es möglich: Betreiber von Windparks oder Freiflächen-Solaranlagen können an Gemeinden, in denen sich die Technik befindet, finanziell an den Einnahmen beteiligen. Pro eingespeister Kilowattstunden können sie 0,2 Cent als freiwillige Kommunalabgabe ausschütten. Das Kölner Unternehmen Rheinenergie will die im Zuge der EEG-Novelle angepasste Regelung nun nutzen. Ab 2024 werde man mehr als 700.000 Euro an rund 90 Gemeinden in ganz Deutschland ausschütten, teilt der Versorger mit.

Rheinenergie betreibt nach eigenen Angabe deutschlandweit 29 Photovoltaik-Anlagen auf Frei- und Dachflächen. Hinzu kommen 26 Windparks mit insgesamt 107 Anlagen. Die Gesamtleistung des grünen Anlagenparks beziffert der Versorger auf 230 MW. Bis zum Jahr 2035 sollen es 600 MW werden.

Diese Beteiligung trage maßgeblich zum Erfolg der Energiewende bei, sagt Ulrich Bemmann, Abteilungsleiter Erneuerbare Energie bei der Rheinenergie. „Daher werden wir auch bei allen Neuprojekten ebenfalls die freiwillige Kommunalabgabe gerne leisten und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einbinden.“

Geregelt ist die freiwillige Kommunalabgabe in Paragraf 6 des EEG. Als „betroffene“ Gemeinden gelten im Fall von Windkraftanlagen solche, „deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet“. Gehört das Gebiet, in dem die Windkraft- oder PV-Anlage steht, zu keiner Gemeinde, ist der jeweilige Landkreis „betroffen“.

Mittwoch, 10.04.2024, 15:44 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Wirtschaft - Rheinenergie zahlt freiwillige Kommunalabgabe
Quelle: Pixabay / Photo Mix
Wirtschaft
Rheinenergie zahlt freiwillige Kommunalabgabe
Das Kölner Versorgungsunternehmen Rheinenergie will ab diesem Jahr an rund 90 Gemeinden die freiwilligen Kommunalabgabe ausschütten.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz macht es möglich: Betreiber von Windparks oder Freiflächen-Solaranlagen können an Gemeinden, in denen sich die Technik befindet, finanziell an den Einnahmen beteiligen. Pro eingespeister Kilowattstunden können sie 0,2 Cent als freiwillige Kommunalabgabe ausschütten. Das Kölner Unternehmen Rheinenergie will die im Zuge der EEG-Novelle angepasste Regelung nun nutzen. Ab 2024 werde man mehr als 700.000 Euro an rund 90 Gemeinden in ganz Deutschland ausschütten, teilt der Versorger mit.

Rheinenergie betreibt nach eigenen Angabe deutschlandweit 29 Photovoltaik-Anlagen auf Frei- und Dachflächen. Hinzu kommen 26 Windparks mit insgesamt 107 Anlagen. Die Gesamtleistung des grünen Anlagenparks beziffert der Versorger auf 230 MW. Bis zum Jahr 2035 sollen es 600 MW werden.

Diese Beteiligung trage maßgeblich zum Erfolg der Energiewende bei, sagt Ulrich Bemmann, Abteilungsleiter Erneuerbare Energie bei der Rheinenergie. „Daher werden wir auch bei allen Neuprojekten ebenfalls die freiwillige Kommunalabgabe gerne leisten und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einbinden.“

Geregelt ist die freiwillige Kommunalabgabe in Paragraf 6 des EEG. Als „betroffene“ Gemeinden gelten im Fall von Windkraftanlagen solche, „deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet“. Gehört das Gebiet, in dem die Windkraft- oder PV-Anlage steht, zu keiner Gemeinde, ist der jeweilige Landkreis „betroffen“.

Mittwoch, 10.04.2024, 15:44 Uhr
Manfred Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.