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Warum es sich nicht vermeiden lassen wird, die Frage der Beihilfenqualität bei den Querverbundregeln zu klären, erläutern Dörte Fouquet, Christia Jung und Meike Weichel*.
Im vergangenen Oktober 2019 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) den steuerlichen Querverbund zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. I R 18/19), der von großer Bedeutung für insbesondere den ÖPNV und die kommunalen Schwimmbäder ist. Nun haben die Parteien das konkrete Verfahren beim BFH, das für sehr viel Unruhe in der Stadtwerkebranche gesorgt hat, zwar einv
Montag, 6.04.2020, 10:45 Uhr
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