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Nachdem der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gekippt hat, werden sich für Vergabeverfahren die Kalkulationen ändern. Details dazu von Grit Hömke und Roman Ringwald*.
Mit dem Urteil vom 04.06.2019 hat der EuGH dem deutschen Gesetzgeber neue Hausaufgaben erteilt. Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) verstoßen nach dessen Ansicht gegen die Niederlassungsfreiheit und sind daher europarechtswidrig. Die bisher klar vorgegebene Preisstruktur gerät damit ins Wanken. Für Vergabeverfahren, die zum Zeitpunkt d
Donnerstag, 5.09.2019, 12:59 Uhr
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