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Für den Fall, dass die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vermieden werden kann, erarbeitet die Prokon Regenerative Energie GmbH ein Konzept für die Restrukturierung.
Die Geschäftsführung ist überzeugt, „dass kein Insolvenzgrund vorliegt und ein endgültiges Insolvenzverfahren aufgrund des vorsorglich gestellten Insolvenzantrags nicht eröffnet werden muss“, heißt es in einem Schreiben von Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin an die Anleger. Für diesen Fall habe die Geschäftsführung begonnen,
Donnerstag, 30.01.2014, 15:36 Uhr
Michael Pecka
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