Bild: Hans / Pixabay
Eindeutig und klar haben Strom- und Gasversorger Kunden über Preiserhöhungen zu informieren. Dieses geltende Recht mussten jetzt die Landgerichte Köln und Hamburg erneut bekräftigen.
In Konflikt mit dem Gesetz gerieten die drei Energieanbieter Strogon GmbH aus Bonn, die 365 AG, zu der die "immergrün-Energie GmbH" aus Köln gehört, und die "Fuxx-Die Sparenergie GmbH" aus Hamburg. Die Unternehmen hatten ihre geplanten Preiserhöhungen in Kunden-E-Mails nicht eindeutig genug kundgetan, so die Verbraucherz
Montag, 17.02.2020, 12:49 Uhr
Davina Spohn
© 2024 Energie & Management GmbH