Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) bietet zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall Betreibern von KWK-Anlagen ein Dienstleistungspaket an, dass ihnen die Nutzung des KWK-Gesetzes erleichtert.
Durch das seit dem 1. April 2002 gültige KWK-Gesetz wird nur der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste KWK-Strom begünstigt. Dabei legt das Gesetz lediglich Einspeisezuschläge fest, über die eigentliche Vergütung des Stroms müssen sich der Netz- und der Anlagenbetreiber einigen. Kommt keine Vereinbarung zu Stande, steht dem Einspeiser des KWK-Stroms der „übliche Preis“
Freitag, 15.04.2005, 09:57 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH