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Nordrhein-Westfalen hat das Windflächenziel für 2032 vorzeitig erreicht. Mit einem Landesgesetz will die Regierung die Flächen dauerhaft sichern und Nachsteuerungen ermöglichen.
Weichenstellung für die Windenergie: Die Landesregierung in Düsseldorf hat den Entwurf eines nordrhein-westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) beschlossen. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, sollen mit dem Gesetz „die Vorgaben des Bundes im Landesrecht verankert und die Voraussetzungen für einen ambitionierten, akzeptanzgesicherten und verlässlichen weiteren Ausbau
Mittwoch, 16.09.2026, 14:33 Uhr
Manfred Fischer
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