Die Gruppe der europäischen Energie-Regulatoren (ERGEG) in Brüssel und der Ausschuss der europäischen Wertpapier-Regulierungsbehörden (CESR) in Paris befürworten Sondervorschriften zum Schutz gegen Marktmissbrauch und Insidergeschäfte im Handel mit Gas und Strom.
Die so genannte Marktmissbrauchs-Richtlinie (MAD) aus dem Jahre 2003 sei bei Fragen des Gas- und Stromhandels ungeeignet und die zwei Netzzugangsverordnungen unzulänglich. Die beiden Organisationen haben dazu am 21. Juli ein gemeinsames Konsultationspapier veröffentlicht. Die EU-Kommission hatte die beiden Gruppen im Dezember 2007 beauftragt, sie gemeinsam in der Sache zu beraten. Bis zum 29. A
Dienstag, 22.07.2008, 14:40 Uhr
Rainer Lütkehus
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