Der italienische Ministerrat hat anlässlich der Verabschiedung des neuen Rahmengesetzes für den Energiesektor eine Bestimmung eingeführt, wonach die staatliche Netzgesellschaft Terna SpA keine Kraftwerke oder andere Vorrichtungen zur Stromerzeugung betreiben und auch keinen Strom verkaufen darf.
Erlaubt ist lediglich der Bau von Wasserkraftwerken und Stromspeichern; dies aber auch nur dann, wenn die Ausschreibung der dazugehörigen Bauarbeiten erfolglos geblieben ist. In diesen Fällen muss der Bau von den Behörden als unbedingt notwendig eingestuft und das Bauwerk sofort nach Fertigstellung zum Verkauf an Privatfirmen angeboten werden. Die Einführung eines ausdrücklichen Verbotes hat
Mittwoch, 1.06.2011, 11:48 Uhr
Harald Jung
© 2024 Energie & Management GmbH