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Energie & Management > Wasserstoff - Neue Regeln für Gas- und Wasserstoffmarkt
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

Neue Regeln für Gas- und Wasserstoffmarkt

Die Übertragungsnetzbetreiber von Wasserstoffleitungen werden in Zukunft von einer eigenen, europäischen Spitzenorganisation: ENNOH vertreten.
Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat verständigt. Die Gasmarkt-Verordnung etabliert die Regeln des künftigen Binnenmarktes für „grüne“ Gase mit dem Ziel, diese, insbesondere Wasserstoff und Biomethan, in die europäische Energiewirtschaft zu integrieren.

Die Verordnung ist Teil des Gasmarkt-Paketes, das die Kommission Ende 2021 als Teil ihres Maßnahmenpaktes „Fit-for-55“ vorgelegt hatte. Damit soll die Gaswirtschaft einen Beitrag zu den Klimazielen der EU leisten. Ãœber die ebenfalls zum Gaspaket gehördende Gasmarkt-Richtlinie hatten sich Rat und Parlament bereits verständigt (Bericht vom 28. November).

Mit der neuen Gasmarkt-Verordnung werde die EU unabhängiger von importierten, fossilen Gasen, sagte die spanische Ratsvorsitzende, Teresa Ribera Rodrigez. Der Wechsel zu erneuerbaren Energien auch in der Gaswirtschaft stärke die europäische Versorgungssicherheit. Der Verhandlungsführer des Parlamentes, Jerzy Buzek, sieht in der Verordnung einen wichtigen Schritt, um die Klimaziele der EU zu erreichen und die Union international wettbewerbsfähiger zu machen.

Umstritten blieb zunächst, wie die Betreiber der künftigen Wasserstoffpipelines organisiert werden sollen. Das Parlament sprach sich dafür aus, diese Unternehmen in den bestehenden Spitzenverband Entso-G zu integrieren. Am Ende konnte sich der Rat mit einem eigenen Verband für die Wasserstoff-TSOs durchsetzen. Er wird unabhängig von den bestehenden Einrichtungen Entso-G und Entso-E sein aber eng mit ihnen zusammen arbeiten. Die Kommission soll 2029 prüfen, ob die drei Verbände zusammengelegt werden können.

Die europäischen Spitzenverbände der Übertragungsnetzbetreiber (TSO) vertreten nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder sondern sind auch mit erheblichen Kompetenzen bei der Regulierung der Übertragungsnetze ausgestattet, zum Beispiel durch die Festlegung sogenannter Network-Codes.

Die Festsetzung der Tarife für die Nutzung von Wasserstoffleitungen erfolgt durch die nationalen Regulierungsbehörden. Diese müssen sich jedoch mit den Regulierern ihrer Nachbarstaaten darüber abstimmen, wie sie die Tarife berechnen. Diese Methode muss dann der europäischen Regulierungsbehörde ACER zur Prüfung vorgelegt werden. ACER muss die Berechnungsmethode zwar nicht genehmigen, kann aber alternative Lösungen vorschlagen.

Gemeinsamer Gaseinkauf wird fortgesetzt

Die Verhandlungsführer von Rat und Parlament kamen überein, den gemeinsamen Gaseinkauf fortzusetzen, der nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges eingerichtet wurde. Damit soll die Nachfragemacht der EU auf dem globalen Markt beim Einkauf von Erdgas besser zur Geltung gebracht werden. Die Kommission hat dafür eine Plattform eingerichtet, über die Aufträge zum Gaseinkauf aus der EU (und den Energiechartastaaten) gebündelt und als aggregierte Aufträge international ausgeschrieben werden. Die Beteiligung soll auch in Zukunft freiwillig sein.
Ein ähnlicher Mechanismus soll zunächst für 5 Jahre auch für die Beschaffung von Wasserstoff auf dem internationalen Markt eingerichtet werden. Davon verspricht man sich in Brüssel die schnellere Entwicklung eines europäischen Wasserstoffmarktes.

Die Verordnung regelt außerdem, wie sich die Mitgliedsstaaten der EU im Krisenfall gegenseitig unterstützen. Festgelegt wird vor allem, wie Hilfs-Lieferungen zur Abwendung krisenbedingter Engpässe vergütet werden, welche Kürzungen vorgenommen werden müssen, bevor die Solidarität der anderen EU-Staaten in Anspruch genommen werden kann und welche Maßnahmen zur Sicherung grenzüberschreitender Lieferungen ergriffen werden müssen. Die Mitgliedsstaaten können in einem gewissen Rahmen andere Regelungen durch bilaterale Abkommen vereinbaren.

Die Verordnung muss noch vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament endgültig verabschiedet werden, was jedoch als Formsache gilt.

Montag, 11.12.2023, 16:17 Uhr
Tom Weingärtner
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Wasserstoff
Neue Regeln für Gas- und Wasserstoffmarkt
Die Übertragungsnetzbetreiber von Wasserstoffleitungen werden in Zukunft von einer eigenen, europäischen Spitzenorganisation: ENNOH vertreten.
Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat verständigt. Die Gasmarkt-Verordnung etabliert die Regeln des künftigen Binnenmarktes für „grüne“ Gase mit dem Ziel, diese, insbesondere Wasserstoff und Biomethan, in die europäische Energiewirtschaft zu integrieren.

Die Verordnung ist Teil des Gasmarkt-Paketes, das die Kommission Ende 2021 als Teil ihres Maßnahmenpaktes „Fit-for-55“ vorgelegt hatte. Damit soll die Gaswirtschaft einen Beitrag zu den Klimazielen der EU leisten. Ãœber die ebenfalls zum Gaspaket gehördende Gasmarkt-Richtlinie hatten sich Rat und Parlament bereits verständigt (Bericht vom 28. November).

Mit der neuen Gasmarkt-Verordnung werde die EU unabhängiger von importierten, fossilen Gasen, sagte die spanische Ratsvorsitzende, Teresa Ribera Rodrigez. Der Wechsel zu erneuerbaren Energien auch in der Gaswirtschaft stärke die europäische Versorgungssicherheit. Der Verhandlungsführer des Parlamentes, Jerzy Buzek, sieht in der Verordnung einen wichtigen Schritt, um die Klimaziele der EU zu erreichen und die Union international wettbewerbsfähiger zu machen.

Umstritten blieb zunächst, wie die Betreiber der künftigen Wasserstoffpipelines organisiert werden sollen. Das Parlament sprach sich dafür aus, diese Unternehmen in den bestehenden Spitzenverband Entso-G zu integrieren. Am Ende konnte sich der Rat mit einem eigenen Verband für die Wasserstoff-TSOs durchsetzen. Er wird unabhängig von den bestehenden Einrichtungen Entso-G und Entso-E sein aber eng mit ihnen zusammen arbeiten. Die Kommission soll 2029 prüfen, ob die drei Verbände zusammengelegt werden können.

Die europäischen Spitzenverbände der Übertragungsnetzbetreiber (TSO) vertreten nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder sondern sind auch mit erheblichen Kompetenzen bei der Regulierung der Übertragungsnetze ausgestattet, zum Beispiel durch die Festlegung sogenannter Network-Codes.

Die Festsetzung der Tarife für die Nutzung von Wasserstoffleitungen erfolgt durch die nationalen Regulierungsbehörden. Diese müssen sich jedoch mit den Regulierern ihrer Nachbarstaaten darüber abstimmen, wie sie die Tarife berechnen. Diese Methode muss dann der europäischen Regulierungsbehörde ACER zur Prüfung vorgelegt werden. ACER muss die Berechnungsmethode zwar nicht genehmigen, kann aber alternative Lösungen vorschlagen.

Gemeinsamer Gaseinkauf wird fortgesetzt

Die Verhandlungsführer von Rat und Parlament kamen überein, den gemeinsamen Gaseinkauf fortzusetzen, der nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges eingerichtet wurde. Damit soll die Nachfragemacht der EU auf dem globalen Markt beim Einkauf von Erdgas besser zur Geltung gebracht werden. Die Kommission hat dafür eine Plattform eingerichtet, über die Aufträge zum Gaseinkauf aus der EU (und den Energiechartastaaten) gebündelt und als aggregierte Aufträge international ausgeschrieben werden. Die Beteiligung soll auch in Zukunft freiwillig sein.
Ein ähnlicher Mechanismus soll zunächst für 5 Jahre auch für die Beschaffung von Wasserstoff auf dem internationalen Markt eingerichtet werden. Davon verspricht man sich in Brüssel die schnellere Entwicklung eines europäischen Wasserstoffmarktes.

Die Verordnung regelt außerdem, wie sich die Mitgliedsstaaten der EU im Krisenfall gegenseitig unterstützen. Festgelegt wird vor allem, wie Hilfs-Lieferungen zur Abwendung krisenbedingter Engpässe vergütet werden, welche Kürzungen vorgenommen werden müssen, bevor die Solidarität der anderen EU-Staaten in Anspruch genommen werden kann und welche Maßnahmen zur Sicherung grenzüberschreitender Lieferungen ergriffen werden müssen. Die Mitgliedsstaaten können in einem gewissen Rahmen andere Regelungen durch bilaterale Abkommen vereinbaren.

Die Verordnung muss noch vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament endgültig verabschiedet werden, was jedoch als Formsache gilt.

Montag, 11.12.2023, 16:17 Uhr
Tom Weingärtner

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