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Energieeffiziente Neubauten werden wieder gefördert, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Demnach stehen dafür ab 20. April bis Ende 2022 eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Die Neubauförderung für Wohn-und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Ab 20. April 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40)-Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Sie gilt für Gebäude, die nur 40 % des aktuellen Energiebedarfs im Neubau haben.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: „Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn-und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann.“ Das sei eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. Man müsse sich darauf einstellen, dass das Budget sehr schnell ausgeschöpft sein wird, sagte Habeck. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, seien die Fördersätze halbiert worden.
Schärfere Effizienz und keine Gasheizung mehrZuvor waren auch noch Gebäude gefördert worden, die halb soviel Energie wie Standard-Neubauten verbrauchten (EH/EG55). Deshalb hatte das Ministerium Ende Januar die Förderung komplett gestoppt. Im neuen Programm werde auch der Einbau von Gasheizungen nicht mehr gefördert, erläuterte Habeck. „Das ist politisch allemal angezeigt“, sagte der Minister mit Blick auf den Angriffskrieg Russland auf die Ukraine und die resultierenden Sanktionen.
„Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher“, sagte Habeck. Ziel sei, diese zunehmend auf Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werde prioritär die dringend notwendige Sanierung gefördert. „Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen“, unterstrich der Minister. Hier gebe es große Potentiale, Energie und damit Kosten zu sparen.
Drei Schritte der NeuausrichtungDie Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen. Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. In einem zweiten Schritt wird − im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten.
Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit werde ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt, teilte das Ministerium mit. Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickele das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und werde insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung dieses Programms werde aktuell noch erarbeitet.
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Informationen zu den Konditionen stehen im Internet bereit.
Dienstag, 5.04.2022, 14:41 Uhr
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