Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur erprobt mit Unternehmen neue Modelle für Industrienetzentgelte. Ziel des „AgNes“-Verfahrens sei ein System, das Flexibilität rechtssicher fördert.
Die Bundesnetzagentur treibt die Reform der Netzentgelte für Industrie- und Gewerbekunden voran. Im Verfahren zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ („AgNes“) prüft die Behörde neue Ansätze, mit denen die veränderten Anforderungen der Energiewende abgebildet werden sollen. Am 19.
Februar 2026 fand dazu ein erster Austausch mit beteiligten Unternehmen sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin statt.
Grundlage der Gespräche ist ein im September 2025 veröffentlichtes Diskussionspapier. Darin beschreibt die Behörde zwei Modelle, die nun in Pilotprojekten auf ihre Praxistauglichkeit getestet werden. Modell A setzt auf eine Stärkung spotmarktorientierter Flexibilität, während Modell B gezielt netzdienliches Lastverhalten honorieren soll. Laut Bundesnetzagentur sollen die Tests zeigen, welche Ansätze technisch umsetzbar sind und welche Anreize tatsächlich zu systemdienlichem Verhalten führen.
Hintergrund AgNesDer AgNes-Prozess bündelt zugleich frühere Überlegungen zur Weiterentwicklung der sogenannten Sondernetzentgelte nach Paragraf 19
Absatz
2 der Stromnetzentgeltverordnung. Diese Rabatte sind für viele energieintensive Unternehmen wirtschaftlich relevant. In der Konsultation zu einem Eckpunktepapier aus dem Jahr 2024 hatten zahlreiche Branchenvertreter betont, dass die Vergünstigungen angesichts steigender Stromkosten und zunehmender Elektrifizierung von Produktionsprozessen eine wichtige Rolle für den Standort Deutschland spielten.
Die geplante Abkehr von der bisherigen Bandlastregelung zugunsten eines Flexibilitätsanreizes stieß in Teilen der Industrie zunächst auf Skepsis. Unternehmen und Verbände verwiesen auf begrenzte Flexibilitätspotenziale in vielen Produktionsprozessen und auf mögliche Mehrkosten durch eine variablere Fahrweise. Zudem forderten sie Übergangsfristen, um sich auf neue Anforderungen einstellen zu können.
Andere Stellungnahmen begrüßten hingegen den Ansatz, Lasten stärker an den Bedarf des Stromsystems anzupassen. Voraussetzung sei jedoch, dass zusätzliche Flexibilität nicht zu negativen Effekten im Netz führe. Teilweise schlugen Konsultationsteilnehmer vor, die bestehende Bandlastregelung beizubehalten und lediglich um Ausnahmeregelungen zu ergänzen, etwa für Reaktionen auf Preissignale oder für die Teilnahme an Regelenergiemärkten.
Bandlastprivileg nicht mehr zeitgemäßDie Bundesnetzagentur bewertet solche Ansätze kritisch. Laut Behörde darf die Netzentgeltregulierung rechtlich nicht zur Umsetzung industriepolitischer Ziele genutzt werden. Maßstab für Vergünstigungen sei allein, ob sie zur Effizienz des Energieversorgungssystems beitragen. Eine dauerhafte Privilegierung konstanter Bandlasten sei unter den Bedingungen eines zunehmend volatilen Stromsystems nicht mehr sachgerecht.
Auch rechtliche Risiken spielen nach Einschätzung der Behörde eine Rolle. Regelungen, die energiewirtschaftlich nicht überzeugend begründet sind, könnten von Netznutzern, Wettbewerbern oder europäischen Institutionen angegriffen werden. Im Extremfall drohten nachträgliche Rückabwicklungen mit wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Millionenhöhe.
Die Bundesnetzagentur sieht in der Neuregelung eine Chance. Ein realistisch ausgestalteter Flexibilitätsanreiz könne Netzentgeltrabatte ermöglichen und gleichzeitig die Effizienz des Gesamtsystems erhöhen. Entscheidend sei, dass eine künftige Regelung europarechtskonform und langfristig rechtssicher gestaltet werde.
Das aktuelle Diskussionspapier dient laut Behörde als Grundlage für eine breite fachliche Debatte über Ziele, Nutzen und konkrete Ausgestaltung künftiger Sondernetzentgelte. Die Ergebnisse der Pilotprojekte sollen in den weiteren AgNes-Prozess einfließen und die Basis für eine spätere Festlegung bilden.
Das
Konzept zur Durchführung der Pilotprojekte steht im Internet bereit.
Freitag, 20.02.2026, 12:03 Uhr
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