Bild: Jonas Rosenberger / E&M
Die Bundesnetzagentur hat die von den Übertragungsnetzbetreibern formulierten Standardbedingungen für die Kapazitätsreserve im Strommarkt abgesegnet.
Die sogenannten Standardbedingungen der Übertragungsnetzbetreiber regeln, wie die Kraftwerke in der Kapazitätsreserve vertraglich behandelt werden. Festgelegt ist damit für alle potenziellen Teilnehmer am Kapazitätsreserve-Ausschreibungsverfahren, wie die Anlagen betrieben werden müssen und welche Rechtsfolgen bei einem Ausfall eintreten. Das Regelwerk legt beispielsweise die Verfügbarkeit und den
Freitag, 2.08.2019, 15:39 Uhr
Armin Müller
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