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Leserbrief zu der Meldung in E&M powernews vom 26. September 2013 "BDEW empfiehlt dezentralen Leistungsmarkt", nach der gemäß dem BDEW-Vorschlag die Verantwortung für die Vorhaltung von Erzeugungskapazitäten den Bilanzkreisen zugewiesen werden soll.
"Regelungsbedarf besteht demnach bei der Festsetzung der Höhe der Strafzahlung, die zu entrichten ist, wenn zu Zeiten von Stromknappheit mehr als die über Versorgungssicherheitsnachweise abgesicherte Leistung entnommen wird." Das ist ein vernünftiges Konzept und ich empfehle zur Frage der Strafzahlung an den Übertragungsnetzbetreiber bei Bilanzkreisverletzungen (die zur teilweisen Refinanzierung d
Freitag, 11.10.2013, 11:14 Uhr
Redaktion
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