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Energie & Management > Strom - Leichter Anstieg bei Übertragungs-Netzentgelten
Quelle: Fotolia / galaxy67
Strom

Leichter Anstieg bei Übertragungs-Netzentgelten

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die vorläufigen Netzentgelte für 2024 veröffentlicht. Diese steigen dank eines staatlichen Zuschusses nur um rund 2 Prozent auf 3,19 Ct/kWh an.
Für das kommende Jahr haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 5. Oktober bundeseinheitliche Übertragungs-Netzentgelte veröffentlicht. Amprion, 50 Hertz, Tennet und Transnet BW begrüßten dabei, dass die Übertragungs-Netzentgelte mit einem Zuschuss der Bundesregierung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro nahezu konstant gehalten werden sollen.

Auf dieser Basis liegen die vorläufigen durchschnittlichen Übertragungs-Netzentgelte im nächsten Jahr bei 3,19 Ct/kWh. Das entspreche einer Steigerung um rund 2 Prozent gegenüber aktuell 3,12 Ct/kWh, hieß es von Seiten der ÜNB.
 
Die Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungs-Netzentgelte ergebe sich aus der Prognose der Kostenbasis (Erlösobergrenze / EOG) und den voraussichtlichen Absatzmengen für das Jahr 2024. Für das Jahr 2024 sehen die ÜNB bei der EOG zwar im Vergleich zum Jahr 2023 gesunkene Kosten, diese lägen jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Hauptursache dafür sei das anhaltend hohe Preisniveau auf den Brennstoff- und Strommärkten. Dieses wirke sich vor allem auf die Kosten für Redispatch (kurzfristige Eingriffe in die Kraftwerks-Fahrweise), Netzreserve und die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie aus.

Zuschussbewilligung steht noch aus

Derzeit fehlt noch die gesetzliche Grundlage für den staatlichen Zuschuss, erinnern die ÜNB. Daher stehen die vorläufigen Übertragungs-Netzentgelte unter dem Vorbehalt, dass diese bis zum 6. Dezember 2023 vorliegt. „Sollte am 06.12.2023 die gesetzliche Grundlage für die anteilige Deckung der Übertragungsnetzkosten fehlen, werden sich die endgültigen bundeseinheitlichen ÜNB-Netzentgelte für 2024 entsprechend erhöhen“, schreiben die ÜNB abschließend.

Nach Angaben einer Amprion-Sprecherin hatte die Bundesregierung auch für das laufende Jahr zur Stabilisierung der Netzentgelte einen Zuschuss von knapp 12,9 Milliarden Euro bewilligt. Davon seien bislang aber nur knapp 3,8 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden. Eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Bundesregierung habe sich darauf verständigt, den Anstieg der Netzentgelte im kommenden Jahr zu dämpfen.

Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetz-Kosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro werde aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gewährt. Aus diesem Fonds des Bundes werden zum Beispiel auch die staatlichen Energiepreisbremsen finanziert.

​ÜNB-Entgelte fließen in VNB-Entgelte ein

Die Entgelte für die Übertragungsnetze bilden zusammen mit den regional unterschiedlichen Gebühren für die Verteilnetze einen einzigen Kostenblock "Netzentgelte" auf der Stromrechnung der Endkunden. Die Verteilnetzbetreiber müssen ihre vorläufigen Netzentgelte bis zum 15. Oktober veröffentlichen und dabei die Übertragungs-Netzentgelte sowie - je nach Spannungsebene - eventuell Netzentgelte vorgelagerter VNB einrechnen.

Die gesamten Netzentgelte einschließlich Messung und Messstellenbetrieb machen laut jüngster Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gut ein Fünftel des Strom-Gesamtpreises in der Niederspannung aus.

Donnerstag, 5.10.2023, 14:52 Uhr
Susanne Harmsen
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Leichter Anstieg bei Übertragungs-Netzentgelten
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die vorläufigen Netzentgelte für 2024 veröffentlicht. Diese steigen dank eines staatlichen Zuschusses nur um rund 2 Prozent auf 3,19 Ct/kWh an.
Für das kommende Jahr haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 5. Oktober bundeseinheitliche Übertragungs-Netzentgelte veröffentlicht. Amprion, 50 Hertz, Tennet und Transnet BW begrüßten dabei, dass die Übertragungs-Netzentgelte mit einem Zuschuss der Bundesregierung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro nahezu konstant gehalten werden sollen.

Auf dieser Basis liegen die vorläufigen durchschnittlichen Übertragungs-Netzentgelte im nächsten Jahr bei 3,19 Ct/kWh. Das entspreche einer Steigerung um rund 2 Prozent gegenüber aktuell 3,12 Ct/kWh, hieß es von Seiten der ÜNB.
 
Die Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungs-Netzentgelte ergebe sich aus der Prognose der Kostenbasis (Erlösobergrenze / EOG) und den voraussichtlichen Absatzmengen für das Jahr 2024. Für das Jahr 2024 sehen die ÜNB bei der EOG zwar im Vergleich zum Jahr 2023 gesunkene Kosten, diese lägen jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Hauptursache dafür sei das anhaltend hohe Preisniveau auf den Brennstoff- und Strommärkten. Dieses wirke sich vor allem auf die Kosten für Redispatch (kurzfristige Eingriffe in die Kraftwerks-Fahrweise), Netzreserve und die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie aus.

Zuschussbewilligung steht noch aus

Derzeit fehlt noch die gesetzliche Grundlage für den staatlichen Zuschuss, erinnern die ÜNB. Daher stehen die vorläufigen Übertragungs-Netzentgelte unter dem Vorbehalt, dass diese bis zum 6. Dezember 2023 vorliegt. „Sollte am 06.12.2023 die gesetzliche Grundlage für die anteilige Deckung der Übertragungsnetzkosten fehlen, werden sich die endgültigen bundeseinheitlichen ÜNB-Netzentgelte für 2024 entsprechend erhöhen“, schreiben die ÜNB abschließend.

Nach Angaben einer Amprion-Sprecherin hatte die Bundesregierung auch für das laufende Jahr zur Stabilisierung der Netzentgelte einen Zuschuss von knapp 12,9 Milliarden Euro bewilligt. Davon seien bislang aber nur knapp 3,8 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden. Eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Bundesregierung habe sich darauf verständigt, den Anstieg der Netzentgelte im kommenden Jahr zu dämpfen.

Der Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetz-Kosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro werde aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gewährt. Aus diesem Fonds des Bundes werden zum Beispiel auch die staatlichen Energiepreisbremsen finanziert.

​ÜNB-Entgelte fließen in VNB-Entgelte ein

Die Entgelte für die Übertragungsnetze bilden zusammen mit den regional unterschiedlichen Gebühren für die Verteilnetze einen einzigen Kostenblock "Netzentgelte" auf der Stromrechnung der Endkunden. Die Verteilnetzbetreiber müssen ihre vorläufigen Netzentgelte bis zum 15. Oktober veröffentlichen und dabei die Übertragungs-Netzentgelte sowie - je nach Spannungsebene - eventuell Netzentgelte vorgelagerter VNB einrechnen.

Die gesamten Netzentgelte einschließlich Messung und Messstellenbetrieb machen laut jüngster Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gut ein Fünftel des Strom-Gesamtpreises in der Niederspannung aus.

Donnerstag, 5.10.2023, 14:52 Uhr
Susanne Harmsen

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