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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Ladesäulen sind bei Unternehmen gefragt
Quelle: Fotolia / scharfsinn86
Elektrofahrzeuge

Ladesäulen sind bei Unternehmen gefragt

Mehr als 1.000 Betriebe haben Fördermittel für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur auf ihrem Firmengelände beantragt. Ob alle zum Zuge kommen, ist unklar.
Von September bis November 2023 konnten Unternehmen am Förderprogramm „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ teilnehmen. Unterstützt werden soll damit die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Ladepunkte für Pkw, Lkw und Busse. Ausgeschrieben wurde das Programm vom Bundesverkehrsministerium.

Von 1.055 Unternehmen seien Anträge gestellt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. 65 Großunternehmen und 71 kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) hätten Förderbescheide erhalten. Die 136 Unternehmen stammten dabei aus ganz unterschiedlichen Branchen. 12,3 Millionen Euro seien für das Programm bewilligt worden.

Durch die „nutzerfreundliche Konzeption des Förderprogramms“ würden diverse Anwendungsfälle wie beispielsweise Schnellladen am Depot, Betriebshof oder Firmenflotten-Parkplatz abgedeckt. Ausgezahlt worden seien Fördermittel bisher nicht, da das Programm nachschüssig finanziert werde, die Auszahlung also erst erfolge, „wenn nach Abschluss der Projekte der Zahlungsantrag durch den Antragsteller eingereicht wird“, heißt es in der Antwort.

Grünstrom-Nachweis nicht nur bei Antragstellung

Eine Fördervoraussetzung ist, dass der Betrieb der Ladeinfrastruktur mit 100 Prozent Ökostrom erfolgt. Mit dem Antrag und während des Betriebs muss dieser Nachweis erbracht werden. Ein Nachweis kann stichprobenartig angefordert werden und beispielsweise durch den Stromvertrag, ein Grünstrom-Zertifikat oder den Nachweis der Stromerzeugung durch eine PV-Anlage erbracht werden. „Der Zuwendungsgeber behält sich vor, im Einzelfall die Maßnahme jederzeit vor Ort zu prüfen“, schreibt die Bundesregierung.

Trotz der hohen Nachfrage ist unklar, ob auch andere Unternehmen zum Zuge kommen. „Weitere Bewilligungen bzw. neue Aufrufe sind von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängig.“ Über eine Fortführung des Förderprogramms macht die Regierung derzeit ausdrücklich keine Aussage.

Donnerstag, 4.04.2024, 08:16 Uhr
Stefan Sagmeister
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Mehr als 1.000 Betriebe haben Fördermittel für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur auf ihrem Firmengelände beantragt. Ob alle zum Zuge kommen, ist unklar.
Von September bis November 2023 konnten Unternehmen am Förderprogramm „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ teilnehmen. Unterstützt werden soll damit die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Ladepunkte für Pkw, Lkw und Busse. Ausgeschrieben wurde das Programm vom Bundesverkehrsministerium.

Von 1.055 Unternehmen seien Anträge gestellt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. 65 Großunternehmen und 71 kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) hätten Förderbescheide erhalten. Die 136 Unternehmen stammten dabei aus ganz unterschiedlichen Branchen. 12,3 Millionen Euro seien für das Programm bewilligt worden.

Durch die „nutzerfreundliche Konzeption des Förderprogramms“ würden diverse Anwendungsfälle wie beispielsweise Schnellladen am Depot, Betriebshof oder Firmenflotten-Parkplatz abgedeckt. Ausgezahlt worden seien Fördermittel bisher nicht, da das Programm nachschüssig finanziert werde, die Auszahlung also erst erfolge, „wenn nach Abschluss der Projekte der Zahlungsantrag durch den Antragsteller eingereicht wird“, heißt es in der Antwort.

Grünstrom-Nachweis nicht nur bei Antragstellung

Eine Fördervoraussetzung ist, dass der Betrieb der Ladeinfrastruktur mit 100 Prozent Ökostrom erfolgt. Mit dem Antrag und während des Betriebs muss dieser Nachweis erbracht werden. Ein Nachweis kann stichprobenartig angefordert werden und beispielsweise durch den Stromvertrag, ein Grünstrom-Zertifikat oder den Nachweis der Stromerzeugung durch eine PV-Anlage erbracht werden. „Der Zuwendungsgeber behält sich vor, im Einzelfall die Maßnahme jederzeit vor Ort zu prüfen“, schreibt die Bundesregierung.

Trotz der hohen Nachfrage ist unklar, ob auch andere Unternehmen zum Zuge kommen. „Weitere Bewilligungen bzw. neue Aufrufe sind von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängig.“ Über eine Fortführung des Förderprogramms macht die Regierung derzeit ausdrücklich keine Aussage.

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