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Energie & Management > Wasserstoff - Konsultation zum Wasserstoff-Kernnetz startet
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

Konsultation zum Wasserstoff-Kernnetz startet

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Wasserstoff-Netzplanung und der Finanzierung dafür beschlossen. Zugleich startete die Bundesnetzagentur die Konsultation zum Wasserstoff-Kernnetz.
Das Bundeskabinett hat am 15. November das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Damit wird ein regulatorischer Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoff-Netzhochlaufs geschaffen, bei dem weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher an ein flächendeckendes, ineinandergreifendes Netz angebunden werden können. Parallel dazu haben die Fernleitungsnetzbetreiber ihren Antragsentwurf zur Ausgestaltung des Wasserstoff-Kernnetzes bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese stellt ihn ab sofort zur Konsultation.

Zur Beschleunigung des Prozesses konsultiert die Bundesnetzagentur diesen Antragsentwurf und bereitet den Genehmigungsprozess bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vor. Präsident Klaus Müller erläuterte: „Wir beschleunigen unsere späteren Prüfungen“. Dies diene dem Ziel eines zügigen Hochlaufs des Wasserstoffmarktes. Die Stellungnahmen zum Antragsentwurf des Wasserstoff-Kernnetzes können bis zum 8. Januar 2024 abgegeben werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Von einer leistungsfähigen Wasserstoff-Infrastruktur profitiert nicht nur die Industrie, sondern die Zukunftsfähigkeit Deutschlands“.

Zeitgleich beschloss das Kabinett Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann. Der Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden.

Wasserstoff- und Erdgasnetz ab 2026 zusammen geplant

Das Kernnetz werde Infrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen. Insgesamt sieht der Antragsentwurf eine Leitungslänge von 9.700 km bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,8 Milliarden Euro vor (wir berichteten). Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage haben die Fernleitungsnetzbetreiber den Antrag formell zur Genehmigung einzureichen. Die Bundesnetzagentur wird dann eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung mit kurzer Frist durchführen.

Der Kabinettsbeschluss enthält auch Änderungen im EnWG. Damit werde eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff gestaltet. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen erstellen im Rahmen eines integrativen Prozesses künftig alle zwei Jahre einen Szenariorahmen und darauf aufbauend einen integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff.

Die finale Genehmigung des Kernnetzes obliegt der Bundesnetzagentur und kann erfolgen, sobald die Fernleitungsnetzbetreiber den formellen Antrag nach Inkrafttreten der ersten Stufe der Wasserstoff-Netzplanung gestellt haben.

Die Konsultation zum Wasserstoff-Kernnetz steht im Internet bereit.

Mittwoch, 15.11.2023, 14:24 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wasserstoff - Konsultation zum Wasserstoff-Kernnetz startet
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Wasserstoff
Konsultation zum Wasserstoff-Kernnetz startet
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Wasserstoff-Netzplanung und der Finanzierung dafür beschlossen. Zugleich startete die Bundesnetzagentur die Konsultation zum Wasserstoff-Kernnetz.
Das Bundeskabinett hat am 15. November das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Damit wird ein regulatorischer Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoff-Netzhochlaufs geschaffen, bei dem weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher an ein flächendeckendes, ineinandergreifendes Netz angebunden werden können. Parallel dazu haben die Fernleitungsnetzbetreiber ihren Antragsentwurf zur Ausgestaltung des Wasserstoff-Kernnetzes bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese stellt ihn ab sofort zur Konsultation.

Zur Beschleunigung des Prozesses konsultiert die Bundesnetzagentur diesen Antragsentwurf und bereitet den Genehmigungsprozess bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vor. Präsident Klaus Müller erläuterte: „Wir beschleunigen unsere späteren Prüfungen“. Dies diene dem Ziel eines zügigen Hochlaufs des Wasserstoffmarktes. Die Stellungnahmen zum Antragsentwurf des Wasserstoff-Kernnetzes können bis zum 8. Januar 2024 abgegeben werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Von einer leistungsfähigen Wasserstoff-Infrastruktur profitiert nicht nur die Industrie, sondern die Zukunftsfähigkeit Deutschlands“.

Zeitgleich beschloss das Kabinett Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann. Der Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden.

Wasserstoff- und Erdgasnetz ab 2026 zusammen geplant

Das Kernnetz werde Infrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen. Insgesamt sieht der Antragsentwurf eine Leitungslänge von 9.700 km bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,8 Milliarden Euro vor (wir berichteten). Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage haben die Fernleitungsnetzbetreiber den Antrag formell zur Genehmigung einzureichen. Die Bundesnetzagentur wird dann eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung mit kurzer Frist durchführen.

Der Kabinettsbeschluss enthält auch Änderungen im EnWG. Damit werde eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff gestaltet. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen erstellen im Rahmen eines integrativen Prozesses künftig alle zwei Jahre einen Szenariorahmen und darauf aufbauend einen integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff.

Die finale Genehmigung des Kernnetzes obliegt der Bundesnetzagentur und kann erfolgen, sobald die Fernleitungsnetzbetreiber den formellen Antrag nach Inkrafttreten der ersten Stufe der Wasserstoff-Netzplanung gestellt haben.

Die Konsultation zum Wasserstoff-Kernnetz steht im Internet bereit.

Mittwoch, 15.11.2023, 14:24 Uhr
Susanne Harmsen

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