Von den 16 Auflagen, die die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) dem Betreiber des Kernkraftwerks Gösgen KKG AG nach dessen Abschaltung Anfang letzter Woche gemacht hatte, besteht über zwölf Einigkeit.
Gegen vier der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erhebt die KKG weiterhin Beschwerde. Die Kosten für diese vier Maßnahmen beliefen sich auf 10 Mio. Franken, so ein Sprecher des Kernkraftwerks. Dies entspreche etwa der Summe, die die KKG jährlich in Modernisierung und zusätzliche Sicherheit investiere. Die Kosten seien jedoch nicht Gegenstand der Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde. Vielme
Dienstag, 30.01.2001, 12:31 Uhr
Angelika Riedel
© 2024 Energie & Management GmbH