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Energie & Management > Politik - Kabinett will Energiepreisbremsen bis April verlängern
Quelle: Fotolia / oqopo
Politik

Kabinett will Energiepreisbremsen bis April verlängern

Das Bundeskabinett hat beschlossen, erneut einen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten zu zahlen und die Energiepreisbremsen bis 30. April 2024 zu verlängern.
Am 1. November beschloss das Bundeskabinett in seiner Sitzung, den Anstieg der Übertragungsnetzentgelte im kommenden Jahr zu dämpfen. Im Jahr 2024 soll dafür ein Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten von bis zu 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond gewährt werden. Der Zuschuss steht noch unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens zum Haushaltsgesetz.

Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen

Des Weiteren hat das Kabinett die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Die Preisbremsen wurden im Dezember 2022 mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsengesetz geschaffen. Mit der Verordnung soll die aktuell bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristete Gültigkeit bis zu zum 30. April 2024 verlängert werden. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt.
 
Die Verordnung steht allerdings unter einem beihilferechtlichen Vorbehalt. Sie ist abhängig von der Verlängerung des EU-rechtlichen Beihilferahmens (TCTF) und von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung befinde sich dazu in intensiven Gesprächen mit der EU-Kommission, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Die Rechtsverordnung bedarf zudem der Zustimmung des Bundestags und steht dort für den 15. Dezember auf der Tagesordnung.

Scharfe Kritik der Energiewirtschaft

Die Energieverbände BDEW und VKU kritisierten die späte Entscheidung über die Fortsetzung der Preisbremsen. Sie bezeichneten die fristgerechte Umsetzung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 als „akut gefährdet“. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begründeten dies mit fehlendem zeitlichem Vorlauf sowie offenen Rechtsfragen und forderten erneut eine schnelle Entscheidung von Bundesregierung, EU-Kommission und Bundestag.
 
Es sei unverständlich, dass die Bundesregierung, aber auch die Europäische Kommission so lange mit einer Entscheidung zu den Preisbremsen gewartet haben. „Während wir im vergangenen Jahr in einer Krise waren, gab es dieses Jahr genügend Zeit für eine frühzeitige Entscheidung und im Falle einer Verlängerung auch genügend Zeit für eine planvolle Umsetzung der Preisbremsenverlängerung“, kritisierten die Hauptgeschäftsführer Kerstin Andreae (BDEW) und Ingbert Liebing (VKU).

Den Energieversorgern und Stadtwerken blieben voraussichtlich nur zwei Wochen über Weihnachten Zeit, um die Abrechnungssysteme anzupassen und 40 Millionen Haushalte und tausende Unternehmen zu informieren. „Das Chaos ist vorprogrammiert“, warnten Andreae und Liebing. „Da es keine Entscheidung gibt und auch keine klaren Vorgaben, stochern die Energieversorger und Stadtwerke aktuell im Nebel. Sie können gar nichts vorbereiten“, so die Kritik.

Bundestag soll eingreifen
 
Der Bundestag wird von beiden Verbänden aufgefordert, schnellstmöglich zur Klarheit beizutragen und so schnell wie möglich eine Entscheidung zur Verlängerung zu treffen. Zugleich fordern die Verbände den Bundestag auf, die von der Regierung geplante Anhebung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent zum 31. Dezember abzulehnen.

Der Verband Zukunft Gas begrüßte die Verlängerung der Energiepreisbremsen, um die Bevölkerung vor weiterhin bestehenden Preisrisiken zu schützen. Allerdings mahnt auch er eine schnelle Entscheidung an. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, sagte: „Der bürokratische Aufwand für Themen, wie zum Beispiel die Preisbremse, muss möglichst gering gehalten werden, um die Energieversorger nicht noch weiter zu belasten.“ Sinnvoll wäre es auch aus seiner Sicht, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze für Gas- und Wärmelieferungen erst zum ursprünglich geplanten Ende im Frühjahr 2024 auslaufen zu lassen.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) begrüßte die vom Bundeskabinett verabschiedete Verlängerung der Energiepreisbremsen. „Die angestrebte Verlängerung ist ein wichtiges Signal gerade an unseren Mittelstand, dem die Preisbremsen spürbare Entlastung bringen“, sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Zudem sollten energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb rasch mit einem effektiven Brückenstrompreis entlastet werden, forderte er.

Mittwoch, 1.11.2023, 15:10 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Kabinett will Energiepreisbremsen bis April verlängern
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Politik
Kabinett will Energiepreisbremsen bis April verlängern
Das Bundeskabinett hat beschlossen, erneut einen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten zu zahlen und die Energiepreisbremsen bis 30. April 2024 zu verlängern.
Am 1. November beschloss das Bundeskabinett in seiner Sitzung, den Anstieg der Übertragungsnetzentgelte im kommenden Jahr zu dämpfen. Im Jahr 2024 soll dafür ein Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten von bis zu 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond gewährt werden. Der Zuschuss steht noch unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens zum Haushaltsgesetz.

Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen

Des Weiteren hat das Kabinett die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Die Preisbremsen wurden im Dezember 2022 mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsengesetz geschaffen. Mit der Verordnung soll die aktuell bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristete Gültigkeit bis zu zum 30. April 2024 verlängert werden. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt.
 
Die Verordnung steht allerdings unter einem beihilferechtlichen Vorbehalt. Sie ist abhängig von der Verlängerung des EU-rechtlichen Beihilferahmens (TCTF) und von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung befinde sich dazu in intensiven Gesprächen mit der EU-Kommission, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Die Rechtsverordnung bedarf zudem der Zustimmung des Bundestags und steht dort für den 15. Dezember auf der Tagesordnung.

Scharfe Kritik der Energiewirtschaft

Die Energieverbände BDEW und VKU kritisierten die späte Entscheidung über die Fortsetzung der Preisbremsen. Sie bezeichneten die fristgerechte Umsetzung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 als „akut gefährdet“. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begründeten dies mit fehlendem zeitlichem Vorlauf sowie offenen Rechtsfragen und forderten erneut eine schnelle Entscheidung von Bundesregierung, EU-Kommission und Bundestag.
 
Es sei unverständlich, dass die Bundesregierung, aber auch die Europäische Kommission so lange mit einer Entscheidung zu den Preisbremsen gewartet haben. „Während wir im vergangenen Jahr in einer Krise waren, gab es dieses Jahr genügend Zeit für eine frühzeitige Entscheidung und im Falle einer Verlängerung auch genügend Zeit für eine planvolle Umsetzung der Preisbremsenverlängerung“, kritisierten die Hauptgeschäftsführer Kerstin Andreae (BDEW) und Ingbert Liebing (VKU).

Den Energieversorgern und Stadtwerken blieben voraussichtlich nur zwei Wochen über Weihnachten Zeit, um die Abrechnungssysteme anzupassen und 40 Millionen Haushalte und tausende Unternehmen zu informieren. „Das Chaos ist vorprogrammiert“, warnten Andreae und Liebing. „Da es keine Entscheidung gibt und auch keine klaren Vorgaben, stochern die Energieversorger und Stadtwerke aktuell im Nebel. Sie können gar nichts vorbereiten“, so die Kritik.

Bundestag soll eingreifen
 
Der Bundestag wird von beiden Verbänden aufgefordert, schnellstmöglich zur Klarheit beizutragen und so schnell wie möglich eine Entscheidung zur Verlängerung zu treffen. Zugleich fordern die Verbände den Bundestag auf, die von der Regierung geplante Anhebung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent zum 31. Dezember abzulehnen.

Der Verband Zukunft Gas begrüßte die Verlängerung der Energiepreisbremsen, um die Bevölkerung vor weiterhin bestehenden Preisrisiken zu schützen. Allerdings mahnt auch er eine schnelle Entscheidung an. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, sagte: „Der bürokratische Aufwand für Themen, wie zum Beispiel die Preisbremse, muss möglichst gering gehalten werden, um die Energieversorger nicht noch weiter zu belasten.“ Sinnvoll wäre es auch aus seiner Sicht, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze für Gas- und Wärmelieferungen erst zum ursprünglich geplanten Ende im Frühjahr 2024 auslaufen zu lassen.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) begrüßte die vom Bundeskabinett verabschiedete Verlängerung der Energiepreisbremsen. „Die angestrebte Verlängerung ist ein wichtiges Signal gerade an unseren Mittelstand, dem die Preisbremsen spürbare Entlastung bringen“, sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Zudem sollten energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb rasch mit einem effektiven Brückenstrompreis entlastet werden, forderte er.

Mittwoch, 1.11.2023, 15:10 Uhr
Susanne Harmsen

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