Der von der rot-grünen Koalition verabschiedete Entwurf einer Novelle des Energiegesetzes legt nun grundsätzlich fest, dass bei der Berechnung der Netzkosten die kumulierten, nach Tagesneuwerten berechneten Abschreibungen für einzelne Betriebsmittel nicht die Ersatzinvestition überschreiten dürfen.
In der SPD-Fraktion gab es allerdings Bedenken, die Anwendung dieser Regelung auf Anlagengüter, die bereits vor dem Inkrafttreten der EnWG-Novelle bilanziell aktiviert wurden, könnte verfassungswidrig sein. Diese Befürchtungen wurden bei dem heutigen Gespräch im Bundesjustizministerium nicht bestätigt, verlautete es aus gut informierten Kreisen in Berlin.
Freitag, 18.03.2005, 15:55 Uhr
Jan Mühlstein
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