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Die Überwachung und die kontinuierliche Senkung des Energieverbrauchs sind Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen künftig Ermäßigungen bei den Energiesteuern in Anspruch nehmen können.
Immer besser werden beim Energieverbrauch: Das ist die Anforderung, die der Gesetzgeber künftig an Unternehmen stellt. Ab 2015 müssen Unternehmen des produzierenden Gewerbes über ein zertifiziertes, voll funktionsfähiges Energiemanagement-System verfügen, wenn sie weiter den so genannten Spitzenausgleich erhalten wollen; zudem müssen sie spätes
Freitag, 1.02.2013, 12:10 Uhr
Armin Müller
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