Die im Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vorgeschlagene Vergütung für Strom aus Wasserkraftanlagen ist zum Teil heftig kritisiert worden.
Laut dem Referentenentwurf soll künftig auch Strom aus großen Wasserkraftanlagen (über 5 MW) bis zu 150 MW elektrischer Leistung unter bestimmten Vorraussetzungen vergütet werden. Die Anlagen müssen demnach bis Jahresende 2012 erneuert werden, wobei das elektrische Arbeitsvermögen um mindestens 15 % erhöht und der ökologische Zustand des Gewässers verbessert werden muss. Vergütet werden soll dabei
Mittwoch, 20.08.2003, 12:10 Uhr
Michael Pecka
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