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Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Energieverbände PEE BW und LEE Bayern bewertet ein eigenes Ausschreibungssegment für Windenergie im Süden als europarechtlich zulässig.
Ein eigenes Ausschreibungssegment für Windenergieprojekte in Bayern und Baden-Württemberg ist nach Einschätzung der Kanzlei Kapellmann & Partner europarechtlich zulässig. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW) und der Landesverband Erneuerbare Energien Bayern (LEE Bayern) in Auftrag gegeben haben.
Die Verbände fordern deshalb, eine Südquote oder eine eigene Ausschreibung für Windenergie in die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aufzunehmen. Das Gutachten befasst sich insbesondere mit der beihilferechtlichen Zulässigkeit eines solchen Ausschreibungssegments. Nach Einschätzung der Rechtsexperten bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine eigene Ausschreibung für die Südregion. Damit widerspricht die Bewertung der bisher vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) geäußerten Skepsis gegenüber einem solchen Instrument.
Forderung seit 2021Die Diskussion um eine Südquote ist nicht neu. Bereits im Zuge der EEG-Novelle 2021 hatte die Bundesregierung eine Südquote für Windenergie und Biogas vorgesehen. Sie nahm die Regelung jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren wieder heraus. Stattdessen führte sie eine Sonderregelung für die Südregion im Referenzertragsmodell (REM) ein. Dieses Instrument erschien damals als geeigneter, weil in Süddeutschland nicht genügend genehmigte Windenergieprojekte vorhanden waren, um ein eigenes Ausschreibungssegment zu bedienen.
Die Ausgangslage hat sich nach Darstellung der Verbände inzwischen verändert. In der Südregion hätten derzeit 3.566
MW von insgesamt 6.447
MW genehmigter Windleistung noch keinen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten. Das entspricht rund 55
Prozent. Besonders hoch sei der Anteil in Bayern und Baden-Württemberg. Dort entfallen nach Angaben der Verbände 56 beziehungsweise 63
Prozent der genehmigten Projekte ohne Zuschlag auf die beiden Länder.
LEE-Bayern-Vorstandsmitglied Bernd Wust warnt vor Folgen für die Stromversorgung im Süden. „Wenn ein großer Teil der bereits genehmigten Projekte nicht realisiert werde, könnten die erwarteten Strommengen für Wirtschaft und Industrie ausbleiben“, mahnt er.
Auch Jörg Dürr-Pucher, Vorstandsvorsitzender der PEE BW, sieht in den Ausschreibungsergebnissen ein Argument für ein eigenes Südsegment. Das im EEG-Entwurf vorgesehene Referenzertragsmodell reiche aus Sicht der Verbände nicht aus, um den weiteren Ausbau der Windenergie in Süddeutschland zu sichern. Das REM und ein zusätzliches Südsegment müssten deshalb miteinander kombiniert werden.
EU-Kommission könnte zustimmenEine formale Ablehnung einer Südquote durch die Europäische Kommission habe es bislang nicht gegeben, betonen die Verbände. Die Kommission habe bisher keine abschließende Entscheidung zu einem solchen Ausschreibungssegment getroffen. Das neue Gutachten soll daher insbesondere klären, ob beihilferechtliche Vorgaben einem Südsegment entgegenstehen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall sei. Trotz des bereits abgeschlossenen Verbändeverfahrens und des Kabinettsbeschlusses zur EEG-Novelle sehen PEE BW und LEE Bayern noch Möglichkeiten für Änderungen. Ende September soll der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag beraten werden. Anschließend befassen sich die zuständigen Ausschüsse mit der Vorlage.
Die Verbände appellieren deshalb an die Abgeordneten aus Bayern und Baden-Württemberg, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine eigene Ausschreibung oder eine Südquote einzusetzen. Unterstützung für die Forderung gibt es nach Angaben der Initiatoren unter anderem vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) und von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).
Das
Rechtsgutachten zur Südquote für Windkraft steht im Internet bereit.
(sh)
Mittwoch, 9.09.2026, 13:02 Uhr
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