Nach monatelangen Verhandlungen zeichnet sich für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken eine Einigung ab.
Nach Agenturmeldungen will die Bundesregierung bei dem geplanten Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) den norddeutschen Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein entgegenkommen. Über das Raumordnungsverfahren könnten diese Länder Ausschlussgebiete für CO2-Lagerstätten festlegen. Eine generelle Klausel, die eine Anwendung des Bundesgesetzes in einzelnen Ländern ko
Mittwoch, 16.02.2011, 16:35 Uhr
Kai Eckert
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