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Energie & Management > Regenerative - Geringere Förderauszahlungen als fast im ganzen Jahr 2025
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative

Geringere Förderauszahlungen als fast im ganzen Jahr 2025

Inmitten hoher Marktwerte geförderten Ökostroms haben die Netzbetreiber im Januar weniger an Erneuerbare-Anlagen-Betreiber auszahlen müssen als im Großteil des Jahres 2025.
Hohe Erlöse pro kWh und relativ geringe Solarstrom-Einspeisung dürften im Januar 2026 das treuhänderische EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geschont haben. Laut den am 6. Februar aktualisierten Transparenzzahlen der ÜNB lag der Marktwert von Solarstrom im Januar sogar wieder oberhalb des Day-ahead-Graustrom-Durchschnitts, nämlich bei 11,019 Cent/kWh, während Grünstrom und Graustrom zusammen zeitgleich in den Day-ahead-Auktionen der Börse Epex Spot mit durchschnittlich 11,009 Cent/kWh unter den Hammer gingen.

Geförderten Windstrom von der See (offshore) bekamen die ÜNB im Januar immerhin noch für 10,519 Cent/kWh an den Käufer. Windstrom vom Land (onshore) ging mit 9,536 Cent/kWh weg.

Die Monatsmarktwerte sind der Referenzpunkt für die eventuelle Differenz zu der anlagenspezifischen garantierten Einspeisevergütung („Anzulegender Wert“). Diese Differenz wird an den Betreiber ausbezahlt, wenn der AW höher ist. Verhält es sich umgekehrt, behalten die ÜNB die Differenz treuhänderisch ein, um andere Anlagenbetreiber auszubezahlen. Das System ist bei Weitem nicht kostendeckend; im Gesamtjahr 2025 beliefen sich die marktlichen Einnahmen ohne Bundeszuschüsse nur auf knapp 20 Prozent der Ausgaben - und auch das war eine Erholung gegenüber 2024 (wir berichteten).

Kostenrucksack drückt

Der geringe Kostendeckungsgrad ist vor allem auf den sogenannten Kostenrucksack hoher gesetzlicher Fördersätze von bis zu 50 Cent/kWh (500 Euro/MWh) für alte private PV-Anlagen zurückzuführen. Für die Einspeisevergütung gibt es eine Garantie des Bundes auf gut 20 Betriebsjahre, die erst nach und nach ausläuft.

Die Betreiber bekommen ihre Förderung zudem auch bei negativen Preisen, was den Zuschussbedarf weiter erhöht – dies ist erst bei Neuinstallationen seit Februar 2025 abgeschafft.

Außerdem sind die Monatsmarktwerte ein üblicher Preis, den Direktvermarkter an Anlagenbetreiber als Redispatch-Entschädigung zahlen. Sind die Monatsmarktwerte höher, schonen sie also das EEG-Konto und damit indirekt den Bundesetat.

Im Gesamtjahr 2025, das natürlich auch den teuren Sommer enthält, sahen die Werte wesentlich niedriger aus als im Januar 2026: Während der Day-ahead-Preis im Mittel bei 8,932 Cent/kWh landete, war Offshore-Windstrom 8,059 Cent wert, Wind vom Land 7,441 Cent und PV-Strom nur 4,508 Cent.

Gegenüber dem saisonal besser vergleichbaren Vorjahresmonat Januar 2025 sehen die aktuellen Marktwerte ebenfalls weitgehend besser aus. Damals war Offshore-Windstrom nur mit 9,7 Cent bewertet worden, Onshore-Windstrom mit 8,5 Cent. Nur der Solarstrom überflügelte mit 11,5 Cent das aktuelle Ergebnis.

Im Januar 2026 gab es auch wieder Vier-Stunden-Abschnitte mit durchgehend negativen Preisen. Je nach Inbetriebnahmejahr fällt dann für jüngere Erneuerbaren-Anlagen die Subvention auf den gleichzeitig eingespeisten Strom weg.

So sieht es mit EEG-Kontostand aus

Die Netzbetreiber mussten im Januar 2026 weniger ausbezahlen als in den Monaten zurück bis zum März 2025, in denen zumeist Milliardenbeträge fällig waren. Diesmal waren es 794 Millionen Euro, im Februar 2025 waren es 754 Millionen Euro gewesen. Die Markteinnahmen aus dem Ökostrom beliefen sich aktuell nur auf 163 Millionen Euro.

Der Bund schoss im Januar 291 Millionen Euro zu. Das hätte er nicht müssen: Der Monatssaldo des EEG-Kontos war zwar mit 359 Millionen Euro negativ, aber am Monatsende lagen immer noch 1,18 Milliarden Euro Guthaben auf dem Treuhandkonto – als totes Kapital und Risikopuffer zugleich.

Die EEG-Kontoabrechnungen von Anfang 2011 bis Januar 2026 stehen monatsscharf auf der Transparenzseite der ÜNB zur Verfügung

Mittwoch, 11.02.2026, 17:37 Uhr
Georg Eble
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Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
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Geringere Förderauszahlungen als fast im ganzen Jahr 2025
Inmitten hoher Marktwerte geförderten Ökostroms haben die Netzbetreiber im Januar weniger an Erneuerbare-Anlagen-Betreiber auszahlen müssen als im Großteil des Jahres 2025.
Hohe Erlöse pro kWh und relativ geringe Solarstrom-Einspeisung dürften im Januar 2026 das treuhänderische EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geschont haben. Laut den am 6. Februar aktualisierten Transparenzzahlen der ÜNB lag der Marktwert von Solarstrom im Januar sogar wieder oberhalb des Day-ahead-Graustrom-Durchschnitts, nämlich bei 11,019 Cent/kWh, während Grünstrom und Graustrom zusammen zeitgleich in den Day-ahead-Auktionen der Börse Epex Spot mit durchschnittlich 11,009 Cent/kWh unter den Hammer gingen.

Geförderten Windstrom von der See (offshore) bekamen die ÜNB im Januar immerhin noch für 10,519 Cent/kWh an den Käufer. Windstrom vom Land (onshore) ging mit 9,536 Cent/kWh weg.

Die Monatsmarktwerte sind der Referenzpunkt für die eventuelle Differenz zu der anlagenspezifischen garantierten Einspeisevergütung („Anzulegender Wert“). Diese Differenz wird an den Betreiber ausbezahlt, wenn der AW höher ist. Verhält es sich umgekehrt, behalten die ÜNB die Differenz treuhänderisch ein, um andere Anlagenbetreiber auszubezahlen. Das System ist bei Weitem nicht kostendeckend; im Gesamtjahr 2025 beliefen sich die marktlichen Einnahmen ohne Bundeszuschüsse nur auf knapp 20 Prozent der Ausgaben - und auch das war eine Erholung gegenüber 2024 (wir berichteten).

Kostenrucksack drückt

Der geringe Kostendeckungsgrad ist vor allem auf den sogenannten Kostenrucksack hoher gesetzlicher Fördersätze von bis zu 50 Cent/kWh (500 Euro/MWh) für alte private PV-Anlagen zurückzuführen. Für die Einspeisevergütung gibt es eine Garantie des Bundes auf gut 20 Betriebsjahre, die erst nach und nach ausläuft.

Die Betreiber bekommen ihre Förderung zudem auch bei negativen Preisen, was den Zuschussbedarf weiter erhöht – dies ist erst bei Neuinstallationen seit Februar 2025 abgeschafft.

Außerdem sind die Monatsmarktwerte ein üblicher Preis, den Direktvermarkter an Anlagenbetreiber als Redispatch-Entschädigung zahlen. Sind die Monatsmarktwerte höher, schonen sie also das EEG-Konto und damit indirekt den Bundesetat.

Im Gesamtjahr 2025, das natürlich auch den teuren Sommer enthält, sahen die Werte wesentlich niedriger aus als im Januar 2026: Während der Day-ahead-Preis im Mittel bei 8,932 Cent/kWh landete, war Offshore-Windstrom 8,059 Cent wert, Wind vom Land 7,441 Cent und PV-Strom nur 4,508 Cent.

Gegenüber dem saisonal besser vergleichbaren Vorjahresmonat Januar 2025 sehen die aktuellen Marktwerte ebenfalls weitgehend besser aus. Damals war Offshore-Windstrom nur mit 9,7 Cent bewertet worden, Onshore-Windstrom mit 8,5 Cent. Nur der Solarstrom überflügelte mit 11,5 Cent das aktuelle Ergebnis.

Im Januar 2026 gab es auch wieder Vier-Stunden-Abschnitte mit durchgehend negativen Preisen. Je nach Inbetriebnahmejahr fällt dann für jüngere Erneuerbaren-Anlagen die Subvention auf den gleichzeitig eingespeisten Strom weg.

So sieht es mit EEG-Kontostand aus

Die Netzbetreiber mussten im Januar 2026 weniger ausbezahlen als in den Monaten zurück bis zum März 2025, in denen zumeist Milliardenbeträge fällig waren. Diesmal waren es 794 Millionen Euro, im Februar 2025 waren es 754 Millionen Euro gewesen. Die Markteinnahmen aus dem Ökostrom beliefen sich aktuell nur auf 163 Millionen Euro.

Der Bund schoss im Januar 291 Millionen Euro zu. Das hätte er nicht müssen: Der Monatssaldo des EEG-Kontos war zwar mit 359 Millionen Euro negativ, aber am Monatsende lagen immer noch 1,18 Milliarden Euro Guthaben auf dem Treuhandkonto – als totes Kapital und Risikopuffer zugleich.

Die EEG-Kontoabrechnungen von Anfang 2011 bis Januar 2026 stehen monatsscharf auf der Transparenzseite der ÜNB zur Verfügung

Mittwoch, 11.02.2026, 17:37 Uhr
Georg Eble

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