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Inmitten hoher Marktwerte geförderten Ökostroms haben die Netzbetreiber im Januar weniger an Erneuerbare-Anlagen-Betreiber auszahlen müssen als im Großteil des Jahres 2025.
Hohe Erlöse pro kWh und relativ geringe Solarstrom-Einspeisung dürften im Januar 2026 das treuhänderische EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geschont haben. Laut den am 6.
Februar aktualisierten Transparenzzahlen der ÜNB lag der Marktwert von Solarstrom im Januar sogar wieder oberhalb des Day-ahead-Graustrom-Durchschnitts, nämlich bei 11,019
Cent/kWh, während Grünstrom und Graustrom zusammen zeitgleich in den Day-ahead-Auktionen der Börse Epex Spot mit durchschnittlich 11,009
Cent/kWh unter den Hammer gingen.
Geförderten Windstrom von der See (offshore) bekamen die ÜNB im Januar immerhin noch für 10,519
Cent/kWh an den Käufer. Windstrom vom Land (onshore) ging mit 9,536
Cent/kWh weg.
Die Monatsmarktwerte sind der Referenzpunkt für die eventuelle Differenz zu der anlagenspezifischen garantierten Einspeisevergütung („Anzulegender Wert“). Diese Differenz wird an den Betreiber ausbezahlt, wenn der AW höher ist. Verhält es sich umgekehrt, behalten die ÜNB die Differenz treuhänderisch ein, um andere Anlagenbetreiber auszubezahlen. Das System ist bei Weitem nicht kostendeckend; im Gesamtjahr 2025 beliefen sich die marktlichen Einnahmen ohne Bundeszuschüsse nur auf knapp 20
Prozent der Ausgaben - und auch das war eine Erholung gegenüber 2024 (wir berichteten).
Kostenrucksack drücktDer geringe Kostendeckungsgrad ist vor allem auf den sogenannten Kostenrucksack hoher gesetzlicher Fördersätze von bis zu 50
Cent/kWh (500
Euro/MWh) für alte private PV-Anlagen zurückzuführen. Für die Einspeisevergütung gibt es eine Garantie des Bundes auf gut 20
Betriebsjahre, die erst nach und nach ausläuft.
Die Betreiber bekommen ihre Förderung zudem auch bei negativen Preisen, was den Zuschussbedarf weiter erhöht – dies ist erst bei Neuinstallationen seit Februar 2025 abgeschafft.
Außerdem sind die Monatsmarktwerte ein üblicher Preis, den Direktvermarkter an Anlagenbetreiber als Redispatch-Entschädigung zahlen. Sind die Monatsmarktwerte höher, schonen sie also das EEG-Konto und damit indirekt den Bundesetat.
Im Gesamtjahr 2025, das natürlich auch den teuren Sommer enthält, sahen die Werte wesentlich niedriger aus als im Januar 2026: Während der Day-ahead-Preis im Mittel bei 8,932
Cent/kWh landete, war Offshore-Windstrom 8,059
Cent wert, Wind vom Land 7,441
Cent und PV-Strom nur 4,508
Cent.
Gegenüber dem saisonal besser vergleichbaren Vorjahresmonat Januar 2025 sehen die aktuellen Marktwerte ebenfalls weitgehend besser aus. Damals war Offshore-Windstrom nur mit 9,7
Cent bewertet worden, Onshore-Windstrom mit 8,5
Cent. Nur der Solarstrom überflügelte mit 11,5
Cent das aktuelle Ergebnis.
Im Januar 2026 gab es auch wieder Vier-Stunden-Abschnitte mit durchgehend negativen Preisen. Je nach Inbetriebnahmejahr fällt dann für jüngere Erneuerbaren-Anlagen die Subvention auf den gleichzeitig eingespeisten Strom weg.
So sieht es mit EEG-Kontostand ausDie Netzbetreiber mussten im Januar 2026 weniger ausbezahlen als in den Monaten zurück bis zum März 2025, in denen zumeist Milliardenbeträge fällig waren. Diesmal waren es 794
Millionen Euro, im Februar 2025 waren es 754
Millionen Euro gewesen. Die Markteinnahmen aus dem Ökostrom beliefen sich aktuell nur auf 163
Millionen Euro.
Der Bund schoss im Januar 291
Millionen Euro zu. Das hätte er nicht müssen: Der Monatssaldo des EEG-Kontos war zwar mit 359
Millionen Euro negativ, aber am Monatsende lagen immer noch 1,18
Milliarden Euro Guthaben auf dem Treuhandkonto – als totes Kapital und Risikopuffer zugleich.
Die EEG-Kontoabrechnungen von Anfang 2011 bis Januar 2026 stehen monatsscharf
auf der Transparenzseite der ÜNB zur Verfügung
Mittwoch, 11.02.2026, 17:37 Uhr
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