Aus rechtlicher Sicht spricht nichts mehr dagegen, das ehemalige Erzbergwerk Schacht Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle zu nutzen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am 8. März die Klagen gegen den entsprechenden Planfeststellungs-Beschluss abgelehnt.
„Nun hat es auch das höchste niedersächsische Verwaltungsgericht bestätigt“, erklärte der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP): „Schacht Konrad ist als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle geeignet.“ Alle Aspekte des Strahlenschutzes und des Wasserrechts, der Störfallvorsorge und der Langzeitsicherheit wurden sowohl vom niedersächsischen
Mittwoch, 8.03.2006, 17:03 Uhr
Michael Pecka
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