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Energie & Management > Österreich - Gaspipeline WAG-Loop 1 könnte erst 2028 kommen
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Gaspipeline WAG-Loop 1 könnte erst 2028 kommen

Die Umsetzung des Projekts für Gasimporte aus Nordwesteuropa kann sich um ein Jahr verzögern, hieß es bei der Hauptversammlung des Verbund-Konzerns. Doch laufen konstruktive Gespräche.
Das erste Projekt zum Ausbau der West-Austria-Gaspipeline (WAG) zur Erleichterung von Gasimporten aus Nordwesteuropa wird frühestens im Juni 2027 abgeschlossen, im schlimmsten Fall etwa ein Jahr später. Das berichtete der Finanzvorstand des Stromkonzerns Verbund, Peter Kollmann, bei dessen Hauptversammlung am 30. April. Der Verbund ist bekanntlich Mehrheitseigentümer der Gas Connect Austria (GCA), die die WAG betreibt.

Kollmann erläuterte, die vom geplanten etwa 40 Kilometer langen neuen Leitungsstrang WAG-Loop 1 betroffenen rund 800 Grundeigentümer hätten ein Einspruchsrecht gegen das Vorhaben. Allerdings bestehe mit etlichen von ihnen „ein sehr gutes Einvernehmen.“ Überdies laufen laut Kollmann konstruktive Gespräche zwischen der GCA und der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, der gesetzlichen Vertretung der dortigen Landwirte, über ein Rahmenabkommen. Damit soll eine übergeordnete Vereinbarung als Basis für die individuellen Verträge zur Nutzung der Grundstücke für den Leitungsstrang geschaffen werden.

Verbund-Generaldirektor Michael Strugl ergänzte, er hoffe, „bald die notwendigen regulatorischen Voraussetzungen“ für den Bau des WAG-Loop 1 zu erhalten. Wie berichtet, verhandelt die GCA mit der Regulierungsbehörde E-Control über ein neues System für die Gas-Fernleitungstarife. Dieses ist notwendig, weil seit der russischen Invasion in der Ukraine die Gastransite durch Österreich nach Italien, Deutschland und Frankreich weitgehend zum Erliegen kamen. Daher fehlen den Fernleitungsbetreibern erhebliche Teile ihrer bisherigen Einnahmen.

Hinsichtlich eines möglichen Ausfalls der Gasimporte aus Russland, die den weit größten Teil des österreichischen Bedarfs decken, konstatierte Strugl: „Für einige Zeit können wir auch ohne den WAG-Loop 1 genug Gas nach Österreich bringen. Das funktioniert aber nicht ewig, weil wir die Kompressoren auf Anschlag fahren müssen.“ Daher sei die Umsetzung des Projekts dringend geboten. Wie berichtet, stellt das österreichische Finanzministerium mindestens 70 Millionen Euro für den WAG-Loop 1 bereit, erforderlichenfalls aber auch mehr. Die Kosten für den Loop werden mit rund 180 Millionen Euro beziffert.

Neue Satzung beschlossen

Die Anträge an die Hauptversammlung wurden erwartungsgemäß sämtlich beschlossen. Dies gilt auch für die neue Satzung, für deren Billigung eine Mehrheit von 75 Prozent erforderlich ist. Bereits 2018 hatte der Rechnungshof (RH) der Republik Österreich deren Neufassung eingemahnt. Er verwies nicht zuletzt auf eine Reihe von Formalia, die aus Gründen der Rechtssicherheit zu entfallen hätten oder zu ändern wären.

Der Verbund ist zu 51 Prozent im Besitz des Bundes und unterliegt daher der Kontrolle durch den RH. Weitere 25 Prozent halten der niederösterreichische Energiekonzern EVN und die Wiener Stadtwerke im Rahmen eines Syndikats. Zwischen diesen Hauptaktionären hatte es lange Zeit keine Einigung über die neue Satzung gegeben.

Eingeführt wurde mit der neuen Satzung die Möglichkeit, Hauptversammlungen auf Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats virtuell abzuhalten. Dies stieß auf Kritik von Kleinaktionären, die dadurch ihre „Entmündigung“ befürchten.

Donnerstag, 2.05.2024, 10:33 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Gaspipeline WAG-Loop 1 könnte erst 2028 kommen
Die Umsetzung des Projekts für Gasimporte aus Nordwesteuropa kann sich um ein Jahr verzögern, hieß es bei der Hauptversammlung des Verbund-Konzerns. Doch laufen konstruktive Gespräche.
Das erste Projekt zum Ausbau der West-Austria-Gaspipeline (WAG) zur Erleichterung von Gasimporten aus Nordwesteuropa wird frühestens im Juni 2027 abgeschlossen, im schlimmsten Fall etwa ein Jahr später. Das berichtete der Finanzvorstand des Stromkonzerns Verbund, Peter Kollmann, bei dessen Hauptversammlung am 30. April. Der Verbund ist bekanntlich Mehrheitseigentümer der Gas Connect Austria (GCA), die die WAG betreibt.

Kollmann erläuterte, die vom geplanten etwa 40 Kilometer langen neuen Leitungsstrang WAG-Loop 1 betroffenen rund 800 Grundeigentümer hätten ein Einspruchsrecht gegen das Vorhaben. Allerdings bestehe mit etlichen von ihnen „ein sehr gutes Einvernehmen.“ Überdies laufen laut Kollmann konstruktive Gespräche zwischen der GCA und der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, der gesetzlichen Vertretung der dortigen Landwirte, über ein Rahmenabkommen. Damit soll eine übergeordnete Vereinbarung als Basis für die individuellen Verträge zur Nutzung der Grundstücke für den Leitungsstrang geschaffen werden.

Verbund-Generaldirektor Michael Strugl ergänzte, er hoffe, „bald die notwendigen regulatorischen Voraussetzungen“ für den Bau des WAG-Loop 1 zu erhalten. Wie berichtet, verhandelt die GCA mit der Regulierungsbehörde E-Control über ein neues System für die Gas-Fernleitungstarife. Dieses ist notwendig, weil seit der russischen Invasion in der Ukraine die Gastransite durch Österreich nach Italien, Deutschland und Frankreich weitgehend zum Erliegen kamen. Daher fehlen den Fernleitungsbetreibern erhebliche Teile ihrer bisherigen Einnahmen.

Hinsichtlich eines möglichen Ausfalls der Gasimporte aus Russland, die den weit größten Teil des österreichischen Bedarfs decken, konstatierte Strugl: „Für einige Zeit können wir auch ohne den WAG-Loop 1 genug Gas nach Österreich bringen. Das funktioniert aber nicht ewig, weil wir die Kompressoren auf Anschlag fahren müssen.“ Daher sei die Umsetzung des Projekts dringend geboten. Wie berichtet, stellt das österreichische Finanzministerium mindestens 70 Millionen Euro für den WAG-Loop 1 bereit, erforderlichenfalls aber auch mehr. Die Kosten für den Loop werden mit rund 180 Millionen Euro beziffert.

Neue Satzung beschlossen

Die Anträge an die Hauptversammlung wurden erwartungsgemäß sämtlich beschlossen. Dies gilt auch für die neue Satzung, für deren Billigung eine Mehrheit von 75 Prozent erforderlich ist. Bereits 2018 hatte der Rechnungshof (RH) der Republik Österreich deren Neufassung eingemahnt. Er verwies nicht zuletzt auf eine Reihe von Formalia, die aus Gründen der Rechtssicherheit zu entfallen hätten oder zu ändern wären.

Der Verbund ist zu 51 Prozent im Besitz des Bundes und unterliegt daher der Kontrolle durch den RH. Weitere 25 Prozent halten der niederösterreichische Energiekonzern EVN und die Wiener Stadtwerke im Rahmen eines Syndikats. Zwischen diesen Hauptaktionären hatte es lange Zeit keine Einigung über die neue Satzung gegeben.

Eingeführt wurde mit der neuen Satzung die Möglichkeit, Hauptversammlungen auf Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats virtuell abzuhalten. Dies stieß auf Kritik von Kleinaktionären, die dadurch ihre „Entmündigung“ befürchten.

Donnerstag, 2.05.2024, 10:33 Uhr
Klaus Fischer

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