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Energie & Management > Klimaschutz - Fünf Milliarden Euro für deutsche Dekarbonisierung
Quelle: Fotolia / PhotographyByMK
Klimaschutz

Fünf Milliarden Euro für deutsche Dekarbonisierung

Klimaschutzverträge sollen energieintensive Industrien in Deutschland auf CO2-arme Technik umstellen. Die EU-Kommission genehmigt dafür nun staatliche Hilfen über fünf Milliarden Euro.
Die Europäische Kommission hat ein deutsches Förderprogramm in Höhe von über 5 Milliarden Euro genehmigt. Es soll energieintensive Industrien beim Umbau ihrer Produktion unterstützen. Kern des Programms sind sogenannte Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD). Sie sollen Unternehmen Investitionen in klimafreundliche Technologien wirtschaftlich erleichtern.

Nach Angaben der EU-Kommission richtet sich die Förderung an Branchen, die hohe CO2-Emissionen verursachen und zugleich nur schwer zu dekarbonisieren sind. Dazu zählen unter anderem Stahl- und Metallindustrie, Chemieunternehmen, Zement- und Kalkhersteller sowie Glas-, Keramik-, Papier- und Zellstoffindustrie.

Gefördert werden, wie es aus Brüssel heißt, grundlegende technologische Umstellungen. Unternehmen können fossile Energieträger oder Rohstoffe durch CO2-arme Alternativen ersetzen. Dazu gehören Elektrifizierung, Wasserstoff, Biomethan sowie Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) oder zur CO2-Nutzung (Carbon Capture and Use, CCU). Auch Wärmerückgewinnung und Wärmespeicherung fallen unter das Programm.

Förderung über eine Laufzeit von 15 Jahren

Die Förderung erfolgt über die CCfD. Dabei gleicht der Staat die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber konventionellen Technologien aus. Die Verträge laufen über 15 Jahre und orientieren sich unter anderem an Entwicklungen im europäischen Emissionshandelssystem sowie an Energiepreisen.

Nach Darstellung der EU-Kommission sollen die Unternehmen dadurch Investitionen absichern können, die bislang häufig als wirtschaftlich zu riskant gelten. Gleichzeitig enthält das Modell einen Rückzahlungsmechanismus. Falls klimafreundliche Produktionsverfahren günstiger werden als konventionelle Technologien, müssen die Unternehmen einen Teil der Förderung zurückzahlen.

Deutschland will die Förderung über Ausschreibungen vergeben. Entscheidend ist dabei, wie viel Förderung Unternehmen pro vermiedener Tonne CO2 beantragen. Laut EU-Kommission soll dieses Verfahren sicherstellen, dass der Staat nur die tatsächlich notwendigen Mehrkosten übernimmt und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas begrenzt bleiben.

Die Kommission knüpft die Förderung zudem an konkrete Klimavorgaben. Die geförderten Projekte müssen ihre Emissionen innerhalb von vier Jahren um mindestens 50 Prozent reduzieren. Bis zum Ende der 15-jährigen Vertragslaufzeit verlangt Brüssel Emissionsminderungen von mindestens 85 Prozent. Als Vergleich dienen die effizientesten konventionellen Produktionsverfahren der jeweiligen Branche.

Deutschland musste das Fördermodell dafür überarbeiten. Die EU-Kommission hatte bereits im März 2025 ein ähnliches Programm genehmigt (wir berichteten). Nach Angaben aus Brüssel setzte die Bundesregierung dieses Modell jedoch nicht um und entwickelte stattdessen eine neue Version. Die nun genehmigte Fassung enthält strengere Vorgaben zur tatsächlichen CO2-Minderung und zur Nutzung von erneuerbarem oder CO2-armem Wasserstoff.

Keine Verlagerung der Emissionen möglich

Die EU-Kommission betont außerdem, dass die Förderung Emissionen nicht lediglich in andere Bereiche verlagern dürfe. Deshalb muss eingesetzter Wasserstoff den europäischen Vorgaben für erneuerbaren oder CO2-armen Wasserstoff entsprechen. Zudem führen Elektrifizierung und Wasserstoffproduktion häufig zu einem höheren Strombedarf, der wiederum indirekte CO2-Emissionen verursachen kann. Nach Angaben der EU-Kommission haben die deutschen Behörden deshalb sicherzustellen, dass diese zusätzlichen Emissionen die angestrebten CO2-Einsparungen nicht wesentlich verringern.

Rechtsgrundlage der Entscheidung sind die europäischen Beihilfevorschriften sowie die Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen. Diese erlauben Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen, Unternehmen bei der Reduzierung von CO2-Emissionen zu unterstützen.

Montag, 11.05.2026, 12:05 Uhr
Davina Spohn
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Klimaschutz
Fünf Milliarden Euro für deutsche Dekarbonisierung
Klimaschutzverträge sollen energieintensive Industrien in Deutschland auf CO2-arme Technik umstellen. Die EU-Kommission genehmigt dafür nun staatliche Hilfen über fünf Milliarden Euro.
Die Europäische Kommission hat ein deutsches Förderprogramm in Höhe von über 5 Milliarden Euro genehmigt. Es soll energieintensive Industrien beim Umbau ihrer Produktion unterstützen. Kern des Programms sind sogenannte Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD). Sie sollen Unternehmen Investitionen in klimafreundliche Technologien wirtschaftlich erleichtern.

Nach Angaben der EU-Kommission richtet sich die Förderung an Branchen, die hohe CO2-Emissionen verursachen und zugleich nur schwer zu dekarbonisieren sind. Dazu zählen unter anderem Stahl- und Metallindustrie, Chemieunternehmen, Zement- und Kalkhersteller sowie Glas-, Keramik-, Papier- und Zellstoffindustrie.

Gefördert werden, wie es aus Brüssel heißt, grundlegende technologische Umstellungen. Unternehmen können fossile Energieträger oder Rohstoffe durch CO2-arme Alternativen ersetzen. Dazu gehören Elektrifizierung, Wasserstoff, Biomethan sowie Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) oder zur CO2-Nutzung (Carbon Capture and Use, CCU). Auch Wärmerückgewinnung und Wärmespeicherung fallen unter das Programm.

Förderung über eine Laufzeit von 15 Jahren

Die Förderung erfolgt über die CCfD. Dabei gleicht der Staat die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber konventionellen Technologien aus. Die Verträge laufen über 15 Jahre und orientieren sich unter anderem an Entwicklungen im europäischen Emissionshandelssystem sowie an Energiepreisen.

Nach Darstellung der EU-Kommission sollen die Unternehmen dadurch Investitionen absichern können, die bislang häufig als wirtschaftlich zu riskant gelten. Gleichzeitig enthält das Modell einen Rückzahlungsmechanismus. Falls klimafreundliche Produktionsverfahren günstiger werden als konventionelle Technologien, müssen die Unternehmen einen Teil der Förderung zurückzahlen.

Deutschland will die Förderung über Ausschreibungen vergeben. Entscheidend ist dabei, wie viel Förderung Unternehmen pro vermiedener Tonne CO2 beantragen. Laut EU-Kommission soll dieses Verfahren sicherstellen, dass der Staat nur die tatsächlich notwendigen Mehrkosten übernimmt und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas begrenzt bleiben.

Die Kommission knüpft die Förderung zudem an konkrete Klimavorgaben. Die geförderten Projekte müssen ihre Emissionen innerhalb von vier Jahren um mindestens 50 Prozent reduzieren. Bis zum Ende der 15-jährigen Vertragslaufzeit verlangt Brüssel Emissionsminderungen von mindestens 85 Prozent. Als Vergleich dienen die effizientesten konventionellen Produktionsverfahren der jeweiligen Branche.

Deutschland musste das Fördermodell dafür überarbeiten. Die EU-Kommission hatte bereits im März 2025 ein ähnliches Programm genehmigt (wir berichteten). Nach Angaben aus Brüssel setzte die Bundesregierung dieses Modell jedoch nicht um und entwickelte stattdessen eine neue Version. Die nun genehmigte Fassung enthält strengere Vorgaben zur tatsächlichen CO2-Minderung und zur Nutzung von erneuerbarem oder CO2-armem Wasserstoff.

Keine Verlagerung der Emissionen möglich

Die EU-Kommission betont außerdem, dass die Förderung Emissionen nicht lediglich in andere Bereiche verlagern dürfe. Deshalb muss eingesetzter Wasserstoff den europäischen Vorgaben für erneuerbaren oder CO2-armen Wasserstoff entsprechen. Zudem führen Elektrifizierung und Wasserstoffproduktion häufig zu einem höheren Strombedarf, der wiederum indirekte CO2-Emissionen verursachen kann. Nach Angaben der EU-Kommission haben die deutschen Behörden deshalb sicherzustellen, dass diese zusätzlichen Emissionen die angestrebten CO2-Einsparungen nicht wesentlich verringern.

Rechtsgrundlage der Entscheidung sind die europäischen Beihilfevorschriften sowie die Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen. Diese erlauben Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen, Unternehmen bei der Reduzierung von CO2-Emissionen zu unterstützen.

Montag, 11.05.2026, 12:05 Uhr
Davina Spohn

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