Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich ein, weil es die Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und Strom immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat.
Nach Angaben der für Steuern und Zölle zuständigen EU-Kommissionsdienstelle unterschreitet Frankreich die Mindeststeuersätze (Stand: 1. Juli 2007). Strom unterliegt in Frankreich zurzeit keiner Verbrauchsteuer - weder im gewerblichen noch privaten Bereich. Auch der Verbrauch von Kohle und Erdgas für private Heizzwecke wird nicht besteuert. Die Besteuerung für gewerbliche Heizzwecke liegt in Frankr
Freitag, 19.10.2007, 10:59 Uhr
Rainer Lütkehus
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