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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Förderprogramm für Ladeinfrastruktur läuft an
Quelle: Pixabay / Joenomias
Elektrofahrzeuge

Förderprogramm für Ladeinfrastruktur läuft an

Die Anträge für das staatliche Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern läuft ab dem 15. April. Antragssteller sollten schnell sein. 
Das Bundesverkehrsministerium startet am 15. April um 10 Uhr das Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Insgesamt stehen dafür bis zu einer halben Milliarde Euro bereit. Gefördert werden nicht nur Wallboxen und die technische Ausrüstung, sondern auch der Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen, so das Ministerium. Ziel ist es, den Ausbau privater Ladepunkte im Geschosswohnungsbau voranzubringen.

Das Programm umfasst drei Förderbereiche: Antragsberechtigt sind erstens Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), zweitens kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und drittens Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Auf der Internetseite zum Programm liefert ein „QuickCheck“ eine erste Einschätzung, ob ein Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist.

Für WEG sowie für KMU und vermietende Privateigentümer gilt ein Verfahren nach Eingang der Anträge. Die Frist läuft vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026. Auf der Programmseite wird dieses Verfahren ausdrücklich als „First come, first served“ beschrieben. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit großem Bestand läuft die Antragstellung ebenfalls ab dem 15. April, endet aber bereits am 15. Oktober 2026. In diesem Fall erfolgt die Vergabe in einem wettbewerblichen Verfahren.

20 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses müssen vorverkabelt werden. Zudem müssen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf höchstens 22 kW betragen. Der Förderbetrag liegt bei bis zu 1.300 Euro je Stellplatz ohne installierte Wallbox, bei bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bei bis zu 2.000 Euro für einen Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Wer Förderung beantragen will, muss den Antrag online stellen. Die offizielle Anlaufstelle ist die Internetseite „Laden im Mehrparteienhaus“. Dort finden sich Förderaufrufe, FAQ, Download-Bereiche, Kontaktmöglichkeiten und die Weiterleitung zur digitalen Antragstellung. 

Laut Förderaufruf werden sowohl der Antrag als auch später der Verwendungsnachweis über das zugehörige Online-Portal eingereicht. Inhaltlich betreut wird das Programm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH, umgesetzt wird es durch die Beratungsgesellschaft PWC.

Mittwoch, 8.04.2026, 15:46 Uhr
Stefan Sagmeister
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Förderprogramm für Ladeinfrastruktur läuft an
Die Anträge für das staatliche Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern läuft ab dem 15. April. Antragssteller sollten schnell sein. 
Das Bundesverkehrsministerium startet am 15. April um 10 Uhr das Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Insgesamt stehen dafür bis zu einer halben Milliarde Euro bereit. Gefördert werden nicht nur Wallboxen und die technische Ausrüstung, sondern auch der Netzanschluss sowie notwendige Baumaßnahmen, so das Ministerium. Ziel ist es, den Ausbau privater Ladepunkte im Geschosswohnungsbau voranzubringen.

Das Programm umfasst drei Förderbereiche: Antragsberechtigt sind erstens Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), zweitens kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und drittens Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Auf der Internetseite zum Programm liefert ein „QuickCheck“ eine erste Einschätzung, ob ein Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist.

Für WEG sowie für KMU und vermietende Privateigentümer gilt ein Verfahren nach Eingang der Anträge. Die Frist läuft vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026. Auf der Programmseite wird dieses Verfahren ausdrücklich als „First come, first served“ beschrieben. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit großem Bestand läuft die Antragstellung ebenfalls ab dem 15. April, endet aber bereits am 15. Oktober 2026. In diesem Fall erfolgt die Vergabe in einem wettbewerblichen Verfahren.

20 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses müssen vorverkabelt werden. Zudem müssen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf höchstens 22 kW betragen. Der Förderbetrag liegt bei bis zu 1.300 Euro je Stellplatz ohne installierte Wallbox, bei bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bei bis zu 2.000 Euro für einen Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Wer Förderung beantragen will, muss den Antrag online stellen. Die offizielle Anlaufstelle ist die Internetseite „Laden im Mehrparteienhaus“. Dort finden sich Förderaufrufe, FAQ, Download-Bereiche, Kontaktmöglichkeiten und die Weiterleitung zur digitalen Antragstellung. 

Laut Förderaufruf werden sowohl der Antrag als auch später der Verwendungsnachweis über das zugehörige Online-Portal eingereicht. Inhaltlich betreut wird das Programm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH, umgesetzt wird es durch die Beratungsgesellschaft PWC.

Mittwoch, 8.04.2026, 15:46 Uhr
Stefan Sagmeister

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