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Energie & Management > Recht - EWE muss Ex-Vorstand Personaldaten aushändigen
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Recht

EWE muss Ex-Vorstand Personaldaten aushändigen

Die EWE AG muss dem Ex-Vorstand Nikolaus Behr seine bis dahin unter Verschluss gehaltener Personaldaten rausgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Im Rechtsstreit um seine Entlassung hat der frühere EWE-Vorstand für Personal und IT, Nikolaus Behr, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg Recht bekommen. Der 4. Zivilsenat verurteilte den Oldenburger Energiekonzern und früheren Arbeitgeber von Behr zur Auskunft und Herausgabe aller personenbezogenen Daten des ehemaligen Managers (OLG Nürnberg, Endurteil vom 29. November 2023 – 4 U 347/21). 

Behr hatte 2018 unter Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Herausgabe aller ihn betreffender Unterlagen wie Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokolle, Gutachten, Revisionsberichte und E-Mails geklagt, ließ Behr über eine Pressemitteilung am 22. Dezember veröffentlichen. Der Aufsichtsrat der EWE hatte im Dezember 2021 einen Vergleichsvorschlag des OLG mit der Begründung abgelehnt, mit der Herausgabe seien erhebliche zivil- und strafrechtliche Risiken für die EWE AG verbunden. Eine Revision gegen das nun getroffene Urteil hat der Zivilsenat nicht zugelassen.

Das Gericht wies im Urteil darauf hin, dass der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Grundrecht ist: „Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (...) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der entsprechende Auskunftsanspruch wurde geregelt, um diesem Grundrecht Geltung zu verschaffen.“

Seine Geltendmachung kann laut Urteil vom 29. November daher über die gesetzlich geregelten (hier nicht einschlägigen) Tatbestände hinaus nicht rechtsmissbräuchlich sein. Dass für den Kläger aufgrund der Dauer und Art seiner Tätigkeit sehr viele Daten angefallen seien, stehe der Geltendmachung seiner Rechte nicht entgegen, so das OLG Nürnberg in seiner Urteilsbegründung. 

Spitzel-Affäre ist Hintergrund der Klage 

Hintergrund der Klage ist die „Spitzel-Affäre“ bei EWE (wir berichteten). Behr, langjähriger Manager des Oldenburger Energieversorgers EWE, hatte die internationale Kanzlei mit deutschem Hauptsitz in München 2017 vor dem Landgericht Hamburg auf Schadenersatz in siebenstelliger Höhe verklagt (Az.: 305 O 273/17). Hintergrund der Klage war die sogenannte Spitzelaffäre, die im September 2016 zum Rücktritt von Behr bei EWE geführt hatte. 

Dabei ging es um die Überwachung eines leitenden EWE-Mitarbeiters, der verdächtigt wurde, auch für einen Wettbewerber tätig zu sein. Eine von der Kanzlei beauftragte Detektei setzte dafür rechtswidrig einen GPS-Sender ein. Der Überwachte entdeckte den Sender, Behr übernahm die Verantwortung und trat zurück. 

In seiner Klage gegen Hogan Lovells hatte Behr argumentiert, der Anwalt der Kanzlei habe ihn nicht über die Rechtswidrigkeit des Vorgehens aufgeklärt und die Überwachung selbst in Auftrag gegeben. Andernfalls hätte er von der Maßnahme Abstand genommen. Behr hatte sich damals mit der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells auf einen Vergleich geeinigt. 

Vor dem Landgericht Oldenburg hatte Behr außerdem auf Schadensersatz geklagt, weil der Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch die EWE wirksam angefochten und damit unwirksam sei. Er sei dazu durch Androhung einer fristlosen Entlassung von der EWE gedrängt worden, so Behr. Das Gericht hatte die Klage 2021 abgewiesen (Az. 18 O 2258/19). Behr hatte seine Darstellung nach eigener Aussage mangels hinreichender Belege nach Auffassung des Gerichts nicht beweisen können. 

„Das Urteil des OLG Nürnberg gibt mir nun die Möglichkeit, endlich Licht in die Umstände des mir aufgenötigten Rücktritts zu bringen. Dass die EWE sich bis heute weigert, Transparenz in die Vorgänge von 2016 zu bringen, lässt tief blicken. Nun ist sie gerichtlich dazu gezwungen, alle mich betreffenden Daten offenzulegen“, teilte Behr schriftlich mit.

Freitag, 22.12.2023, 15:06 Uhr
Heidi Roider
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EWE muss Ex-Vorstand Personaldaten aushändigen
Die EWE AG muss dem Ex-Vorstand Nikolaus Behr seine bis dahin unter Verschluss gehaltener Personaldaten rausgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Im Rechtsstreit um seine Entlassung hat der frühere EWE-Vorstand für Personal und IT, Nikolaus Behr, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg Recht bekommen. Der 4. Zivilsenat verurteilte den Oldenburger Energiekonzern und früheren Arbeitgeber von Behr zur Auskunft und Herausgabe aller personenbezogenen Daten des ehemaligen Managers (OLG Nürnberg, Endurteil vom 29. November 2023 – 4 U 347/21). 

Behr hatte 2018 unter Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Herausgabe aller ihn betreffender Unterlagen wie Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokolle, Gutachten, Revisionsberichte und E-Mails geklagt, ließ Behr über eine Pressemitteilung am 22. Dezember veröffentlichen. Der Aufsichtsrat der EWE hatte im Dezember 2021 einen Vergleichsvorschlag des OLG mit der Begründung abgelehnt, mit der Herausgabe seien erhebliche zivil- und strafrechtliche Risiken für die EWE AG verbunden. Eine Revision gegen das nun getroffene Urteil hat der Zivilsenat nicht zugelassen.

Das Gericht wies im Urteil darauf hin, dass der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Grundrecht ist: „Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (...) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der entsprechende Auskunftsanspruch wurde geregelt, um diesem Grundrecht Geltung zu verschaffen.“

Seine Geltendmachung kann laut Urteil vom 29. November daher über die gesetzlich geregelten (hier nicht einschlägigen) Tatbestände hinaus nicht rechtsmissbräuchlich sein. Dass für den Kläger aufgrund der Dauer und Art seiner Tätigkeit sehr viele Daten angefallen seien, stehe der Geltendmachung seiner Rechte nicht entgegen, so das OLG Nürnberg in seiner Urteilsbegründung. 

Spitzel-Affäre ist Hintergrund der Klage 

Hintergrund der Klage ist die „Spitzel-Affäre“ bei EWE (wir berichteten). Behr, langjähriger Manager des Oldenburger Energieversorgers EWE, hatte die internationale Kanzlei mit deutschem Hauptsitz in München 2017 vor dem Landgericht Hamburg auf Schadenersatz in siebenstelliger Höhe verklagt (Az.: 305 O 273/17). Hintergrund der Klage war die sogenannte Spitzelaffäre, die im September 2016 zum Rücktritt von Behr bei EWE geführt hatte. 

Dabei ging es um die Überwachung eines leitenden EWE-Mitarbeiters, der verdächtigt wurde, auch für einen Wettbewerber tätig zu sein. Eine von der Kanzlei beauftragte Detektei setzte dafür rechtswidrig einen GPS-Sender ein. Der Überwachte entdeckte den Sender, Behr übernahm die Verantwortung und trat zurück. 

In seiner Klage gegen Hogan Lovells hatte Behr argumentiert, der Anwalt der Kanzlei habe ihn nicht über die Rechtswidrigkeit des Vorgehens aufgeklärt und die Überwachung selbst in Auftrag gegeben. Andernfalls hätte er von der Maßnahme Abstand genommen. Behr hatte sich damals mit der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells auf einen Vergleich geeinigt. 

Vor dem Landgericht Oldenburg hatte Behr außerdem auf Schadensersatz geklagt, weil der Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch die EWE wirksam angefochten und damit unwirksam sei. Er sei dazu durch Androhung einer fristlosen Entlassung von der EWE gedrängt worden, so Behr. Das Gericht hatte die Klage 2021 abgewiesen (Az. 18 O 2258/19). Behr hatte seine Darstellung nach eigener Aussage mangels hinreichender Belege nach Auffassung des Gerichts nicht beweisen können. 

„Das Urteil des OLG Nürnberg gibt mir nun die Möglichkeit, endlich Licht in die Umstände des mir aufgenötigten Rücktritts zu bringen. Dass die EWE sich bis heute weigert, Transparenz in die Vorgänge von 2016 zu bringen, lässt tief blicken. Nun ist sie gerichtlich dazu gezwungen, alle mich betreffenden Daten offenzulegen“, teilte Behr schriftlich mit.

Freitag, 22.12.2023, 15:06 Uhr
Heidi Roider

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