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Anlagen zur industriellen Verwertung von Kohledioxid (CO2) fallen laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht unter den EU-Emissionshandel.
Der EuGH hat die Emissionshandels-Verordnung von 2012 für ungültig erklärt, nach der Kohlendioxid auch dann emissionshandelspflichtig ist, wenn es in industriellen Prozessen gebunden und in Endprodukten, etwa in der Kalkindustrie, verarbeitet wird. Bislang waren laut der Regelung lediglich die Abtrennung und Speicherung von CO2 (Carbon Capture and Storage, CCS) vom Emissionshandel freigestellt. Di
Montag, 23.01.2017, 13:38 Uhr
Kai Eckert
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